Ich würde an deiner Stelle vors Gericht gehen. Das Heim ist wohl eine Kindeswohlgefährdung. Wenn was passiert, ruf die Polizei! Das Heim wird dann geschlossen.
Aus meiner Sicht ist eine außergerichtliche Einigung hier möglich, also eine Anzeige ist hier völliger Schwachsinn.
Der Dritte Weltkrieg bricht aus.
Der Ehemann muss für alles Aufkommen.
Es ist rechtens, da ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Natürlich muss dieser Durchsuchungsbeschluss von einem Richter geprüft werden.
Nein, da es rechtswidrig wäre. Wenn ein Richter dies tut macht er sich strafbar. Denn es gilt immer die Unschuldsvermutung. Man muss Beweise und Indizien haben damit man als Richter ein Urteil aussprechen darf.
Man brauch eine Geschäftsidee und ein Startkapital.
Beleidigung kann nur per Anzeige vom Opfer strafrechtlich verfolgt werden und wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet. Aber laut meinem Wissen ist in diesem Fall „Halt die Fresse“ als Beleidigung eine Affekthandlung. Weshalb ich hier mit einer Außergerichtlichen Einigung zufrieden wäre. Es muss aber jeder für sich selbst entscheiden, mit was er zufrieden ist.
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