Hallo,

natürlich kannst du bei der Polizei absagen, vor Gericht bist du allerdings verpflichtet.

Sicherlich wird die Anzeige durchgesetzt, weil die Tat im öffentlichen Interesse liegt.

Ich weiß ja nicht, was passiert ist und ob es vor allem öffentlich passiert ist.

Liebe Grüße

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Hallo,

Für gewöhnlich bekommst du im ersten Jahr Elterngeld.

Grundsätzlich wird bei einer Bedarfsgemeinschaft alles gemeinsam gerechnet.

Sprich sowohl das Gehalt von deinem Freund, wie auch dein Elterngeld werden dem Grundbedarf abgezogen. Aber auch du und das Kind habt einen Bedarf. Dazu bekommst du nach der Geburt auch Kindergeld für den Zwerg.

Am besten kannst du dich beim Amt in deiner Stadt oder bei einer sozialen Stelle (Caritas, AWO, ect) erkundigen.

Liebe Grüße

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