Mit Freund zusammen ziehen?
Mein Freund und ich bekommen in Oktober zusammen ein Kind und wir wollten zusammen bei seinen Eltern einziehen meine Frage ist wird bei ihn was abgezogen von Amt wenn ich zu mein Freund ziehen würde er arbeitet und ich bin halt arbeitslos weil mich keiner nimmt in der Schwangerschaft und bei mir zuhause ist das Zimmer zu klein daher wäre meine Frage wie es so ist wenn ich zu ihn ziehen würde wegen den amt und alles drum und dran und nein ich bekomme kein harzV
2 Antworten
Hallo,
Für gewöhnlich bekommst du im ersten Jahr Elterngeld.
Grundsätzlich wird bei einer Bedarfsgemeinschaft alles gemeinsam gerechnet.
Sprich sowohl das Gehalt von deinem Freund, wie auch dein Elterngeld werden dem Grundbedarf abgezogen. Aber auch du und das Kind habt einen Bedarf. Dazu bekommst du nach der Geburt auch Kindergeld für den Zwerg.
Am besten kannst du dich beim Amt in deiner Stadt oder bei einer sozialen Stelle (Caritas, AWO, ect) erkundigen.
Liebe Grüße
Hinsichtlich Deines Kindergeldes - wie alt bist Du?
Bezüglich des Einkommens Deines Freundes - selbstverständlich wird dessen Einkommen bis auf einen Freibetrag auf Euren Bedarf angerechnet.
Euer Bedarf stellt sich derzeit wie folgt dar :
2 * 90 % des Eckregelsatzes ... von 446 Euro - also 802 Euro dazu bis zur Geburt Eures Kindes Mehrbedarf für Schwangere = 17% Deines Regelsatzes - 68,17 Euro zuzüglich angemessener Miete ( gegen Nachweis .... sprich Mietvertrag + Zahlungsnachweis vorangegangener Mieten )
Ab Geburt des Zwerges - kommt dessen Regelsatz = 285 Euro dazu .... und das Kindergeld 219 Euro + das Elterngeld werden soweit es nur Basiselterngeld = 300 Euro gibt vollständig gegengerechnet.
In wieweit sein Einkommen angerechnet wird .... kann ich Dir sagen, wenn Du mir sein Bruttoeinkommen nennst.
Sie wollen ja bei seinen Eltern einziehen - rechnen die dann nicht auch mit zur Bedarfsgemeinschaft (ich frage interessehalber!)