Ich selbst arbeite für eine Ausschließlichkeit. und habe einen Satz für dich, der dich ein wenig zum Nachdenken anregen sollte.

Jede Gesellschaft ist nur so gut, wie der Aussendienst der dich Betreut!

Wenn du jemanden im bekannten oder Verwandten Kreis hast,dem du vertraust, hole dir seinen rat.

Gehe bei Versicherungen zu Menschen, die ein Ladenlokal haben.

Lass dich beraten und nicht zur unterschrift drängen oder gar überreden.

Viel wichtiger als eine 100% Bewertung bei Stiftung warentest etc. ist eine 100%ige abwicklung wenn du einen versicherungsfall hast! da zeigt sich ob du einen guten Versicherungsvermittler hast oder ob du einen griff ins braune gemacht hast

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Du als Fahrer des Kfz haftest für einen verschuldeten Unfall.

-> d.h. deine Krafthaftpflichtversicherung ersetzt den von dir Verursachten Schaden. Egal ob du ein anderes Kfz oder Person ggf. auch Mitfahrer betroffen ist.

Jeder kann Ansprüche geltend machen. Du bist der einzige der bei einem selbst verschuldeten Unfall leer ausgeht. (Du kannst keine ansprüche gegen dich selber geltend machen) Daher solltest du für dich z.b. eine Unfallversicherung abgeschlossen haben.

Bei der ist es egal ob du selbst schuld bist oder jemand anderes. sie leistet generell bei einem unfall (mit Ausnahme VORSATZ oder STRAFTAT)

Hoffe dir reicht das.

gruß Frank

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am besten rufst du deine rechtsschutz versicherung an! die können dir auf deinen Vertrag hin, gemäß den gültigen bedingungen genaue auskunft geben, was bezahlt wird und in welcher höhe! immer vorausgesetzt sie haben eine kostenübernahme zugestimmt!

Telefonnummern zu deiner Versicherung stehen entweder in der Versicherungspolice, oder du googelst nach deinem Versicherungsunternehmen.

Vertragsnummer parat und ran ans Telefon

Gruß frank

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wenn dein arbeitgeber zustimmt kannst du das machen. du musst die gewinne aber versteuern! und ggf. sozialabgaben nachzahlen, da sich dein zu versteuerndes einkommen erhöht!

lass dich von deinem steuerberater informieren welche gewinn mindernden kosten du gegenrechnen kannst! evtl. lohnt sich das führen eines fahrtenbuchs.

ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen. wichtig ist dass du mit deinem arbeitgeber genau regelst was du darfst und was nicht! schriftlich ! sonst kann das wie ein bummerang zu dir zurück kommen.

gruß frank

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wenn es eine private veranstalltung ist, die lediglich vom betrieb organisiert ist gibt es nichts. wobei die gesetzliche unfallversicherung erst ab 20% GdB (Grad der Behinderung) leistet.

und da ich selbst einmal versucht habe genau herauszufinden in welchem umfang sie was genau leistet, kann ich dir nur zu eine privaten absicherung raten. da ist in bedingungswerken alles genau geregelt!

außerdem versichern manche gesellschaften auch knochenbrüche und bänderrisse!

und das passiert im sport am ehesten.

gruß frank

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geh zu deinem versicherungsvertreter. versicherte kleinschäden regulieren sie oft mit einer sofortigen auszahlung. du unterschreibst dafür und der aussendienstler bekommt das geld von seiner gesellschaft wieder auf seinem konto gutgeschrieben.

das sind die unter anderem die unterschiede zwischen direktversicherung und ansprechpartner mit bürobetrieb.

du sparst dir die zeit eine ausführliche schadenschilderung zu machen und womöglich eine falsche formulierung zu verwenden denn dann gehst du leer aus.

gruß frank

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G esellschaft

m it

b eschränkter

H aftung

wenn noch mehr Gläubiger da sind muss er sich das noch vorhandene vermögen streiten.

wenn er an die privatperson verkauft, dann haftet auch die privatperson und nicht die gmbh.

das ist auch kein ausreichender schutz.

Barverkauf ist das einzige was sicher ist.

Die GmbH soll sich bei der bank das geld besorgen. und wenn die bank ihm kein geld gibt, dann wird sie ihre gründe haben.

Gruß Frank

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da muss ich dich enttäuschen.

als grobe regel gilt versicherungspflichtige fahrzeuge sind in der Privaten haftpflicht nicht versichert. dafür hat man eine Kaskoversicherung!

Vollkasko für alle selbst herbei geführten schäden (ohne vorsatz und einschränkungen bei grober fahrlässigkeit) sowie vandalismus

Teilkasko für z.b. Feuer, Diebstah, Glasbruch, Hagel, etc....

wenn dein Freund keine Vollkasko für das auto besitzt, kann er auf schadenersatz gegen dich klagen. da du grundsätzlich zum ersatz verpflichtet bist. deine Private Haftpflichtversicherung übernimmt, da nicht versicherbar, keine Kosten.

Gruß Frank

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das steht in deiner versicherungspolice zur kfz versicherung.

wenn du vom handy aus anrufst musst du diese nummer wählen. wenn du von einer notrufsäule aus einen zentralruf aufforderst dir zu helfen, reicht die vertragsnummer deiner kfz versicherung bzw. kennzeichen und die gesellschaft wo das fahrzeug versichert ist aus. der zentralruf regelt dann alles weitere, ohne dass für dich weitere, unnötige kosten entstehen.

hoffe dir genügt das.

gruß frank

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meistens sprechen wir von drei beteiligten personen.

  1. Versicherungsnehmer (VN)
  2. Versicherte Person (VP)
  3. Beitragszahler (BZ)

dabei kann es sich um 3 verschiedene oder um ein und die selbe person handeln.

wenn sich nur der VN ändert bleibt alles wie gehabt. er hat die rechte und pflichten an dem vertrag und bekommt sofern nicht anderweitig benannt auch die leistung aus dem Vertrag.

Es gelten die steuerlichen gegebenheiten wie zum Abschluss des Vertrages.

Gruß Frank

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ich persönlich finde es wichtig erst eine basis zu schaffen.

gesetzliche rentenversicherung in verbindung mit einer riester bzw. einer betrieblichen altersversorge erst wenn du dort die maximale förderung ausgeschöpft hast und eine solide basis geschaffen hast. würde ich in spekulative objekte investieren.

selbst wenn du dort deinene finanzielle einlage komplett verlierst (worst case) fängt dich dein Sicherheitsnetz aus Gesetzlicher, Riester und Betrieblicher Rente wieder auf.

Spekulationen sollten in jedem falle nur die sahne im eisbecher sein !!!!

Gruß frank

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es wäre hilfreich wenn du schreibst was beschädigt ist und wer, wie das gemacht hat.

im allgemeinen hat eine haftpflichtversicherung für schäden an dritten aufzukommen.

Mietsachschäden (Ferienwohnung, Mietwohnung, etc.) sind in der regel mitversichert.

einschränkungen sind z.b. vorsatz, miete, leihe sowie gesetzwidriges aneignen von gegenständen.

in den bedingungen für deine haftpflichtversicherung steht noch mehr und detailierter.

schreib einfach in nem zweizeiler wie es zu dem schaden kam, und du bekommst eine fundierte antwort auf deine schadensituation.

gruß frank

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die generali hat ein produkt das 3-phasen rente heißt.

einen schnellrechner findest du bei google wenn du nach generali-quickstep suchst.

sollte einfach zum ausfüllen sein. ohne angabe von namen etc.....

bei laufzeit von mind. 12 jahren werden nur die Zinserträge zur hälfte, mit deinem persönlichen steuersatz versteuert! sofern du zu dem zeitpunkt mind. 60 jahre alt bist.

hoffe das bringt dich ein wenig weiter.

gruß frank

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jede bank ist so gut wie der berater der dir gegnüber sitzt.

er muss dir nicht nur das dementsprechende material zur verfügung stellen, sondern sollte sich auch vergewissern dass der inhalt verstanden wurde.... und das gestalltet sich durhcaus schwierig, da niemand gerne zugibt etwas nicht 100%ig verstanden zu haben. besser einmal mehr kritisch hinterfragt als am ende teuer draufgelegt.

Gruß Frank

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seriöse kredite wird er nicht bekommen.

"wer hat dem wird gegeben" "wer nichts hat bekommt auch nichts"

sinnvolle möglichkeiten können, sofern vorhanden ein zu beleihender bausparvertrag (negativerklärung oder blankodarlehen) oder eine Rentenversicherung sein, welche er beleihen kann sein.

Ich hoffe dir ein paar sinnfolle tipps gegeben zu haben. vielleicht tut sich ja das ein oder andere türchen auf.

Gruß Frank

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versicher das fahrzeug auf deinen namen! dein vater muss allerdings bei der versicherung mit unterschreiben. so werden keine höheren prämien (abweichender Halter) fällig, und du kannst den schadenfreien rabatt später auf dein eigenes auto übernehmen. einige versicherungen haben sogenannte kundenkinder - regelungen. das heißt sie stufen dich besser in der versicherungsprämie ein. frag am besten euren versicherungsvertreter.

gruß frank

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wenn du als arbeitnehmer auf rendite scharf bist, das geld aber erst für deine rente benötigst empfehle ich dir eine betriebliche Altersvorsorge (bAV).

da deine einzahlungen aus dem Brutto resultieren und von Lohn- und Sozialsteuer befreit sind!

du kannst das selber in einem Brutto-/Nettorechner für dich und deine Steurklasse ausrechnen. wichtig ist zu wissen dass maximal 220€ komplett steuer und sozialabgaben befreit sind. der maximalbeitrag als arbeitnehmer liegt bei 370€ allerdings nicht komplett steuerlich begünstigt.

im rente muss du am 2025 dafür verteuern.

(du solltest im alter aber einen geringeren steuersatz haben als jetzt wo du berufstätig bist.)

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wenn die menschen in sachwerte flüchten und mit einer inflation zu rechnen ist, haben schuldner vorteile gegenüber besitzer von bargeld.

genügen eigenkapital vorausgesetzt lohnt es sich zu den aktuellen zinssätzen zu finanzieren. vergleiche bekommst du z.b. bei interhyp.

tilgen würd ich aktuell mit mind. 2-3% wenn das dein geldbeutel zulässt. und das mit einer zinsbindung über 15-20 Jahren.

gruß Frank

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deine altersrückstellung kommt allen anderen Personen deines geschlechts und geburtsjahres in dem von dir gewählten tarif zu gute.

bsp. mann geboren 1970 versichert in tarif xy mit einer beitragsrückstellung von 3000€

die 3000€ kommen allen männern 1970 geboren und im tarif xy versichert zugute.

hoffe das war hilfreich für dich.

gruß Frank

ps.: solltest du noch weitere fragen bzgl. Versicherungen haben, kannst du auch einfach eine e-mail schicken.

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danke für ihre ausführlichen zurechtweisungen. letztendlich bleibt doch nur eines festzuhalten. je höher die renditechancen, desto größer auch die möglichkeit eines verlustes.

um das an einem aktuellen beispiel geltend zu machen. staatsanleihen von Griechenland erzielen eine tolle rendite in ähnlichen zeiträumen. immer vorausgesetzt der staat schuldet nicht um, und gläubiger bleiben auf fordeungen sitzen.

jeder anleger sollte sich bei riskanten anlagen bewusst sein, dass je höher die zu erwartenden renditen sind auch die chancen des verlustes steigen.

ich kann nur jedem raten, der nicht nur zum spaß arbeiten geht, sondern seinen lebensunterhalt und seine altersvorsorge damit bestreitet den kontakt zu seinem chef und arbeitgeber sucht und sich nach der möglichkleit einer betrieblichen altersvorsorge erkundigt.

je nach steuerklasse und zu versteuerndem einkommen beteiligt sich der staat an der altersvorsorge!!!!

meiner meinung nach die beste möglichkeit, auch wenn man die erträge im alter versteuern muss! informationen dazu bekommt man bei jeder seriösen versicherung oder bankfiliale. ggf. kann man auch bei google nach diversen brutto/netto rechnern ausschau halten. max. können 2011 220€ bzw. 370€ steuerlich begünstigt aus dem brutto bezahlt werden.

meine frau hat einen nettoaufwand von ca 95€ und spart 220€ in eine betriebliche altersvorsorge an. für jeden euro (1€) den sie bezahlt beteiligt sich das unternemhmen und der staat mit mehr als einem euro und dreißig cent (>1,30€)...

das ganze ohne risiko, da ein garantiewert ausgewiesen wird und sollte sie den arbeitgeber wechseln muss er diesen einmal abgeschlossenen vertrag weiterführen. es fallen lediglich wie bei einer versicherung üblich einmalige abschlusskosten an.

mfg frank

Hinweis: Ich komme selbst aus dem Vertrieb von Banken, versicherungen, bausparkassen und investment.

jeder sollte sich zuerst eine SOLIDE Basis schaffen bevor er mit gelder spekuliert welches er nicht bereit ist auch zu verlieren.

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