Du musst nachweisen können, dass du in dieser Zeit kein Mieter warst, dann gibt aus aus meiner Sicht keine Probleme.
Das ist doch eine berechtigte Frage! Wenn man sich gut mit Wein auskennt könnte es unter Umständen in der Tat eine Geldanlage sein. Den Weinhandel als Privatperson erachte ich jedoch als schwierig.
Wir haben unseren Bauvertrag hier prüfen lassen: https://www.yourxpert.de/bauvertrag-pruefen-lassen
Der Rechtsanwalt hat uns auf einige Vertragslücken und unvorteilhafte Klauseln hingewiesen und uns kompetent gegenüber unserer Baufirma beraten. Auch der Preis war fair, wir können die Seite daher nur weiterempfehlen!
Ich denke schon, dass die Baufirma Schadenersatzpflichtig ist. Der Schaden wurde ja nicht vom Stromversorger verursacht !
Die Schwierigkeit sehe ich tatsächlich auch in der Beweislast, heißt ein Gutachten wird vermutlich erforderlich sein.
Ein Arbeitsvertrag liegt vor, wenn auch nur in mündlicher Form. Es gelten daher die Pflichten die ein Arbeitgeber gegenüber seinen Angestellten hat. Hierzu auch der gesetzlich geregelte Urlaubsanspruch, unabhängig ob das Arbeitsverhältnis Vollzeit, Teilzeit, Midi- oder Mini ist. Grüße
Tagesgeldkonto ist meiner Ansicht nach derzeit die beste Variante.
So sehe ich es auch. Eigenbedarf hat in den meisten Fällen Vorrang. Es sei denn du kannst nachweisen, dass der Vermieter einen andere Wohnung in nahem Umkreis zu Verfügung stehen hat.
Die Sache einfach beim Vermieter ansprechen. Bodenbelänge müssen nach so einer Zeitspanne in jedem Fall vom Vermieter erneuert werden.