Auch wenn ich generell davon abraten würde das Gefängnis als "Ausweg" für diese Probleme zu sehen, denn auch das Gefängnis ist nur ein Ort, an dem du deine Probleme einfach mitnimmst. Es wäre vllt besser ohne Gefängnis zu versuchen an die Problem heranzugehen. Leider weiß ich nicht was da am besten wäre, weil jeder Mensch anders ist: Meditation, Videos, Bücher, Natur?

Um die Frage zu beantworten. In gewisser Weise wird ja oft immer jemandem direkt oder indirekt geschadet um ins Gefängnis zu kommen. Was du vllt meinst, ist eine Straftat, die nicht direkt negative Auswirkungen auf eine andere Person ist und daher vllt moralisch etwas vertretbarer ist, als z.B. Körperverletzung.

Mir fallen da einige Möglichkeiten ein die mehr oder weniger effektiv dazu führen können im Gefängnis zu landen und daher eigentlich vermieden werden sollten.

Nichtzahlung von Geldern: Verweigerung der Zahlung von Strafgeldern, wie z.B. Bußgeldern, GEZ etc. Könnte in deinem Fall, aufgrund Harz 4, vllt nicht klappen.

"Handel mit Drogen": Geht der Besitz über eine gewisse Menge, geht man vom Handel mit Drogen aus, was ins Gefängnis führen kann. Sollte nur eine Geldstrafe verhängt werden, kann man für dessen Nichtzahlung ins Gefängnis kommen.

Andere Straftaten, wie gesagt alle möglich, wenn dann bei Geldstrafe einfach die Zahlung verweigert wird, kommt eigentlich direkt das Gefängnis.

...zur Antwort

Eine Hypothek muss mit der Grundschuld auf einem werthaltigem Objekt eingetragen werden.
Der Großvater besitzt kein Objekt mehr. Er besitzt lediglich das eingetragene Wohnrecht.
Wenn der Großvater nun also einen Kredit mit Grundschuld auf das Haus aufnehmen möchte, musst entweder du deine Grundschuld oder dein Onkel seine Grundschuld auf dem Haus zur Verfügung stellen. Oder die Grundschuld wird auf das gesamte Haus eingetragen.

Im Falle, dass der Kredit nicht bezahlt werden würde, würde die Bank dann entsprechend auf den/die Eigentümer des Hauses zukommen und die Restschuld einfordern oder bei weiterer Nichtzahlung die Zwangsversteigerung einleiten.

Im Falle des Verkaufes, wird im Normalfall die Grundschuld gelöscht, da der Kredit durch den Verkaufserlös abbezahlt werden kann und der Erwerber im Normalfall ein lastenfreis Grundstück erwerben möchte.

Hier ist es wohl ein Spezialfall, da den Verkaufserlös, der Onkel erhält, der aber wohl kaum die gesamte Grundschuld lediglich auf sein Teileigentum eintragen lassen wird und beim Verkauf, die Grundschuld ablösen wird.

So wie ich es verstanden habe, wird die Hypothek auf den Großvater laufen.

In diesem Fall wird natürlich entsprechend der Wert des Anteils gemindert auf dem die Grundschuld eingetragen ist, wenn diese bestehen bleibt. Sollte also, z.B. eine Gesamtschuld auf das Haus eingetragen sein, beträgt die Wertminderung 60% der Grundschuld für den Onkel.
Dies ist aber kein festgeschriebener gesetzlicher Wert. Es liegt hier im beiderseitigem Ermessen, des Verkäufers und Erwerbers, welcher Verkaufspreis vorliegt.

Da ich aber vernommen habe, dass ein Wert festgeschrieben wurde zu dem der Anteil vom Onkel übernommen werden soll, wäre dieser eigentlich zu zahlen, je nach Wortlaut im Vertrag.
Es sollte aber normalerweise nicht so formuliert sein, dass jemand einen festgeschriebenen Wert bekommt, obwohl er z.B. das Grundstück nachträglich mit Grundschulden belastet.

Ich denke es wäre besser hierbei einen/den Notar einfach mal telefonisch anzufragen, (der mit dem Fall vertraut ist?) diese geben oft auch mal gute Auskunft.
Andernfalls sollte eventuell ein Anwalt befragt werden. Dazu gibt es auch online eine Website.

...zur Antwort

Ein Haus in einer Versteigerung zu ersteigern (Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung), kann ein guter Weg sein um an Häuser zu kommen, die es so am Markt nicht gibt, manchmal zu günstigeren Preisen. Eigene Erfahrung.

Die Versteigerung wird aber dann nicht von "Auktionshäusern" gemacht, sondern von den Amtsgerichten durchgeführt.
www.zvg-online.net sind die ersteigerbaren Objekte zu finden.

Oft braucht man um bei der Versteigerung mitzumachen eine Sicherheit in Höhe von 10%, des angegeben Verkehrswertes. Die kann man entweder im Voraus überweisen, als Bürgschaft hinterlegen usw.

Es empfiehlt sich einfach mal bevor man selbst bei einer Versteigerung mitmacht, einer anderen Versteigerung als Zuschauer beizuwohnen.

Aufzupassen ist, dass bei manchen Versteigerungen eine eingetragene Grundschuld bestehen bleibt und mitübernommen wird. Dann muss man aufpassen, das Bargebot nicht zu hoch anzulegen.

z.B. Grundschuld die bestehen bleibt 395.000€
Bargebot, 500.000€
Gesamt: 895.000€

Beim Bieten im Gerichtssaal wird immer das Bargebot genannt. Die eventuell bestehende Grundschuld und andere im Grundbuch eingetragenen Rechte die man übernimmt muss man also gedanklich von dem Maximalbetrag den man zahlen möchte abziehen.

...zur Antwort

Eine Schenkung (von Geld) bis zu bestimmten Beträgen ist steuerfrei auch an Fremdpersonen möglich. (20.000€ pro jahr momentan)
Das direkte Spenden im Zusammenhang mit einer Tätigkeit ist dann aber keine Spende mehr. Also, wenn man jetzt z.B. regelmäßig für andere Menschein eine bestimmte Tätigkeit ausführt und diese dann auch regelmäßig dafür direkt eine "Spende" entrichten, kan das leicht als Versuch gewertet werden, regelmäßige Einnahmen zu umgehen. -> Schwarzarbeit

Wenn du aber z.B. eine Tätigkeit unentgeltlich ausführst und die andere Person dir daraufhin freiweillig Geld gibt, ist das wie gesagt steuerfrei möglich bis zum Freibetrag.

Und Wo kein Kläger, da kein Richter. D.h. wen du jetzt nicht gerade offensichtlich ständig gewerbsmäßig Geld dafür, als Spende, verlangst fürs Kartenlegen, dürfte kein Hahn danach krähen.
Auf Nachfrage eventueller Personen/Behörden, gibt es den Freibetrag im Jahr den man pro Person ausnutzen kann. Man muss dann halt nur begründen können, warum dir eine fremde Person einfach so Geld schenkt. Also hier dann eine gute Begründung parat haben, dass sich die Person einfach dankbar zeigen wollte für freundschaftliche Hilfe o.ä.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.