Nein das stimmt nicht! Die Schweizer Bank meldet es dem Schweizer Finanzamt auf jeden Fall, außer der Kunde weist seiner schweizer Bank nach, daß er das Geld in der BRD selbst anmeldet! Die deutschen Finanzverwaltungen fragen regelmäßig und de facto ins Blaue hinein die schweizer Kollegen ab. Ab 2017 ist dann ein direkter automatischer Austausch zwischen allen Finanzverwaltungen der westlichen Welt!

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Ich habe heute eine Überweisung erhalten. Getätigt von HK nach BRD: war nach 7 Stunden (oder früher - habe nicht früher nachgeguckt) in meinem BRD-Konto! Da HK 7 Stunden früher ist, war es schon um 15 Uhr in meinem Konto!! Schneller als manche Inlandsüberweisung. Aber teuer, wohl da eine Zwischenbank eingeschaltet ist: 2 %o!

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Der Fehler ist, der Aktiengewinn hätte zunächst mit dem Aktienverlust und erst dann mit dem Bondsverlust verrechnet werden dürfen! Denn die Verluste im Bonds-Topf sind "wertvoller", da sie für mehr als "nur" Aktiengewinne verwertet werden dürfen. Im Ergebnis hätte also nur ein Gewinn von 378 ./. 149 ./. 72 = 157 € versteuert werden dürfen. (Im AVVT können keine Gewinne stehen - also muß die 149 € ein Verlust sein!) Till

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Sehr gute, wichtige Frage! Eigentlich - streng nach dem Gesetz (da ja Aktienverluste nicht verrechnet werden dürfen! <außer mit Aktiengewinnen>) - dürften tatsächlich "Spekulationsverluste" den Freistellungsauftrags-Topf nicht wieder reaktivieren. Aber genau das macht die FlatEX-Bank BIW. Allerdings ist deren Steuerbescheinigung sowieso total daneben, so daß ich das nicht als Vorlage vertickern will. Aber man findet dazu im Internet in der Tat nirgends etwas. Ws wäre schön, wenn ein Steueranwalt mal dazu was schreiben würde - ohne gleich von uns armen Leuten Geld abzuziehen! Till

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Viel wichtiger als der steuerliche Aspekt ist zu prüfen, ob nicht öffentliche Lasten auf Dich zukommen!! Ist eventuell eine teure Wärmesanierung im Anzug, sind Straßenausbaugebühren, Anliegerkosten usw. neu zu erwarten! Dann wie ist die Bausubstanz (ruhig einen Architekten mit nehmen!!). Wie gut ist die Wärmeisolierung, Alter der Heizungsanlage ...) Wie ist das Umfeld - problematische Nachbarn, Straßenlärm. Ist der Wasserdruck gut! Busanbindung!! Gruß Till

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Eine Einbildung, der 400 € Job wäre Steuerfrei!!

Befasse dich mal mit der "kurzfristigen, beschränkten" Beschäftigung. Die ist wirklich steuerfrei! Till

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Deine Frage wurde offenbar reihenweise falsch verstanden, weil Du unklar formuliert hast. Du meintest - so wie ich dich korregierend verstehe - ob das Gesetz die Steuerfreiheit für Verkäufe aus Altbeständen für alle Zeiten zusichert! Nein das ist nicht der Fall. Ab 2013 fällt diese Steuerfreiheit (leider und sicherlich verfassunsgswidrig!!) weg! Geändert werden muß dazu kein Gesetz - das steht seit 2008 so im Gesetz drin! (EStG §§ 50 ff) Till

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Hallo Kolumbine,

wo lebst Du denn überwiegend? Deine Infos reichen nicht aus um eine Beurteilung seriös vornehmen zu können. In England ist er auf jeden Fall nicht steuerpflichtig, denn er hat sich dort nicht aufgehalten. Was hat er denn in Südamerika und den USA wirklich gemacht. Hat er die ganze Zeit über für die Firma gearbeitet. Das Finanzamt wird von dem Betriebsfinanzamt der Firma, wo er angestellt war informiert!! Wenn er seit Dezember wieder richtig in der BRD lebt, ist er auf jedenfall seit diesem zeitpunkt auch hier steuerpflichtig. Wahrscheinlich aber die ganze Zeit über!! Ist er denn als Lehrer wirklich (anerkannt!) ein Freiberufler??

Erzähl mal mehr, dann kann ich Dir auch besser helfen.

Gruß Till Ass. iur.

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Wichtig ist dabei zu wissen, die Berechtigung Steuern zurück zu verlangen gilt nicht nur bei EU-EU-Flügen sondern für alle Flüge die von der EU aus starten - ggf. auch für den dazugehörigen Rückflug zB aus China. Natürlich nur für die in der EU erhobenen Steuern!! Ich habe einmal von AIR CHINA (CA) die Steuern zurück erhalten - mussste aber lange kämpfen und sogar einen Anwalt einschalten. Habe auch das chin. Konsulat in Frankfurt verständigt. Dann kam plötzlich ohne ein Wort das Geld auf meinem Konto an! Till

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Da muß man Wissen, daß der Nachlass in den USA ein "Estate" ist. Sprich mit dem Todeszeitpunkt erwächst der Nachlass in eine Steuerbare Person und wird nach US-Recht besteuert. Wenn Du das Haus mit aller gewalt verkaufen willst machst Du einen großen Verlust. Die Imobilienpreise sind zur Zeit auf sehr niedrigem Niveau! Ich würde es vorübergehend vermieten - aber dann brauchts Du einen Verwalter.

Am besten einen österreichischen Anwalt mit USA-Partnern beauftragen und eine Maximalsumme für den Auftrag aushandeln. Oder - lieber weniger am Haus verdienen und sein Ruhe haben. Dann einfach die Aktien dort - Erbschein wird wohl benötigt - vorlegen und Geld überweisen. Oder du überträgst das Depot nach Österreich, denn auch Aktien sind zur zeit zu billig, als daß man sie verkaufen sollte!!! Gehe doch mal zur US-Botschaft (Anmelden!!) Die können dir auch weiterhelfen.

Oder zu einer Großbank, wie der Deutschen Bank. Die haben dort auch Filialen.

Tschüß Till

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Woher weisst Du das so genau?? Wer zB Aktien in der Schweiz anlegen hatte, ist überhaupt nicht Steuerpflichrtig was die Kursgwinne ausmachen! Aus meiner Kanzlei weiss ich, daß viele Anleger sogar nur Verluste die letzten 10 Jahremachten! Die wirklichen Steuerhinterzieher sind mit ihrer Karawane schon vor zwei Jahren nach Singapur und Shanghai weitergezogen!

Im Übrigen liegen die wirklich großen Vermögen nicht in der Schweiz sondern auf den Kanalinseln und in den USA in Delaware.

Also spart euch solche laienhaften lächerlichen Umfragen und Gedankenspiele und pflanzt lieber Bio-Radieschen in Garten an! Till

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Nein - leider nicht für die Eltern. Aber die Tochter sollte es selbst bezahlen (creative handling is asked) dann kann sie es wahrscheinlich (who knows the future) von ihrem ersten Doktores-Einkommen absetzen. Aber wahrscheinlich bleibt sie dann in Australien - deren Steuer-Recht kenne ich nicht so gut.

Guten Flug Till

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Der Grundfreibetrag ist für ein Ehepaar ca. 12'000 Euro

Näheres auf DER Steuerseite Deutschlands: http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?steuer01.htm

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Hallo Ex-Schuldner,

grundsätzlich ist es natürlich ein Unding Rechnungen nicht pünktlich zu bezahlen! Wenn man kurzfristig Probleme hat, setzt man sich mit dem Gläubiger in Verbindung und bittet - ggf. gg. ein geringes Aufgeld um Stundung!!! Der Glübiger nach Eintritt des Verzuges immer seinen Schaden geltend machen. Er muß nach 30 Tagen (oder kürzer wenn so vertraglich geregelt) nicht einmal Mahnen. Auf der anderen Seite ist es Rechtsmißbräuchlich, wenn er die Kosten erst nach Eingang der - sicherlich verspäteten Zahlung - erzeugt - sprich einen Anwalt oder Mb bemüht. Im Ergebnis musst du hier nichts bezahlen. Gehe deinerseits zu einem Anwalt - die Kosten muß der Gegner zahlen! Gruß T.

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