Ja, bis zu 4500 EUR / Jahr können Sie für Fahrtkosten mit öffentlichen Mitteln, per Fahrrrad, Motorrad und auch zu Fuß absetzen. Mehr Info und ein Fahrtkosten / Kilometrerpauschale Rechner: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/pendlerpauschale/index.html

...zur Antwort

Hier findest Du einen Rechner für Sozialabgaben der Arbeitnehmer und Arbeitgeber:

http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/sozialabgabenarbeitgeber/beitragsbemessungsgrenze.html

Auf weiteren unterseiten gibt es Übersicht über Sozialversicherungsbeiträge.

...zur Antwort

Für die Übergangszeit, bis BGH entscheidet wird für Lehrer-Arbeitszimmer u.ä. die alte Regelung eingesetzt: bei mehr als 50%tigen Nutzung bis zu 1250 EUR / Jahr absetzbar. Mehr zu Arbeitszimmer Werbungskosten: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/werbungskostenpauschale/index.html

...zur Antwort

Ja das stimmt

...zur Antwort

Der Arbeitgeber kann die e-Lohnsteuerkarte nur dann anfordern, wenn Sie ihm Ihre Steuer Id und Geburtsdatum mitteilen. Mehr zu e-Lohnsteuerkarte: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/lohnsteuerkarte/index.html

...zur Antwort

Versuche es mit dem Einkommensteuerrechner: http://www.imacc.de/steuer/einkommensteuer/rechner/index.html

...zur Antwort

Kirchensteuer wird auf Grundlage der Lohnsteuer berechnet. Also Sie zahlt nur wenn sie auf Lohnsteuerkarte arbeitet. Mehr zu Kirchnesteuer: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/kirchensteuer/index.html

...zur Antwort