Zwei Gewerbe anmelden bringt insofern nichts, wenn beide auf Deinen Namen laufen, da Du als natürliche Person nur einmal Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sein kannst. Ob du nun die Regelbesteuerung oder die Kleinunternehmerregelung nimmst kommt auf deinen Jahresumsatz und auf deine Kosten an. Wenn Du viele mit Vorsteuer belastete Kosten hast lohnt sich eventuell die Regelbesteuerung. Die Gebrauchtwaren würden dann mit der Differenzbesteuerung besteuert. Die Umsatzgrenzen werden meist schnell erreicht wenn man einen Gebrauchtwagenhandel hat. Wenn das Gewerbe ernst gemeint ist, am besten einen Steuerberater aufsuchen auch wenn der Geld will.

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Wann der AG die Lohnsteuerbescheinigung aushändigt kann ich nicht sagen, jedoch müssen die Daten meines Wissens nach bis ende Februar des darauf folgenden Jahres (für 08 bis 28.02.09) an die Finanzbehörden übermittelt worden sein.

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