Ruf diese Profis an !
Die haben sich auf Österreich in Kombination mit Deutschland spezialisiert:
Steuerkanzlei Steffen Reum
www.oesterreichische-steuererklaerung.de
Ruf diese Profis an !
Die haben sich auf Österreich in Kombination mit Deutschland spezialisiert:
Steuerkanzlei Steffen Reum
www.oesterreichische-steuererklaerung.de
Kurz nach der Bundestagswahl, d.h. Ende September/Anfang Oktober 2009 werden Aufforderungen an Rentner deutschlandweit massiv für Hektik sorgen.
Die Zeit ist, nachdem das Alterseinkünftegesetz schon 5 Jahre alt ist und noch gar nichts passiert ist, überreif.
STEUERERKLÄRUNG RENTNER
Es gibt den Altersentlastungsbetrag noch.
siehe folgendes:
Steuertipp 25: Altersentlastungsbetrag für Rentner 2005 - 2040
Der Altersentlastungsbetrag ist begrenzt und fallend bis zum Jahr 2040. Er steht jedem Rentner zu, der z.B. folgende Einkünfte hat: - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (über 400 €, Hausmeistertätigkeit, Gärtner, Fahrer etc.) - Einkünfte aus Kapitalvermögen - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Einkünfte aus Landwirtschaft - Einkünfte aus Forstwirtschaft - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
§ 24a Altersentlastungsbetrag Der Altersentlastungsbetrag ist bis zu einem Höchstbetrag im Kalenderjahr ein nach einem Prozentsatz ermittelter Betrag des Arbeitslohns und der positiven Summe der Einkünfte, die nicht solche aus nichtselbständiger Arbeit sind. Bei der Bemessung des Betrags bleiben außer Betracht: 1. Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Abs. 2;
Einkünfte aus Leibrenten im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a;
Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 4 Satz 4 Buchstabe b;
Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 5 Satz 1, soweit § 52 Abs. 34c anzuwenden ist;
Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe a. Der Altersentlastungsbetrag wird einem Steuerpflichtigen gewährt, der vor dem Beginn des Kalenderjahres, in dem er sein Einkommen bezogen hat, das 64. Lebensjahr vollendet hatte. Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer sind die Sätze 1 bis 3 für jeden Ehegatten gesondert anzuwenden. Der maßgebende Prozentsatz und der Höchstbetrag des Altersentlastungsbetrags sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
------------------------------------------------------ Das auf die I Altersentlastungsbetrag Vollendung des ---------------------------------- 64. Lebensjahres I in % der I Höchstbetrag folgende I Einkünfte I in Euro Kalenderjahr I I------------------------------------------------------ 2005 40,0 1.900 2006 38,4 1.824 2007 36,8 1.748 2008 35,2 1.672 2009 33,6 1.596 2010 32,0 1.520 2011 30,4 1.444 2012 28,8 1.368 2013 27,2 1.292 2014 25,6 1.216 2015 24,0 1.140 2016 22,4 1.064 2017 20,8 988 2018 19,2 912 2019 17,6 836 2020 16,0 760 2021 15,2 722 2022 14,4 684 2023 13,6 646 2024 12,8 608 2025 12,0 570 2026 11,2 532 2027 10,4 494 2028 9,6 456 2029 8,8 418 2030 8,0 380 2031 7,2 342 2032 6,4 304 2033 5,6 266 2034 4,8 228 2035 4,0 190 2036 3,2 152 2037 2,4 114 2038 1,6 76 2039 0,8 38 2040 0,0 0------------------------------------------------------
Steuererklärung Rentner
Wenn die Steuererklärung im vergangenen Jahr versäumt wurde, abzugeben, kann diese nachgereicht werden, solange die Festsetzungsverjährung nicht eintritt.
Hierbei muß man zuerst einmal klären, ob es eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung gegeben hat. Lagen die Einkünfte für 2007 über 7.664 € bestand für dieses Jahr eine Abgabepflicht.
Gem. Abgabenordnung beträgt die Anlaufhemmung 3 Jahre - also bis 2010. Dann kumuliert man die Festsetzungsverjährung von 4 Jahren hinzu und kommt damit auf eine maximale Normalnachreichungsfrist bis 2014.
Sollte Steuerhinterziehung eine Rolle spielen verlängert sich die Frist bis zum Jahr 2020.