Hallo, die preiswerteste Möglichkeit ist meist im Pfarramt, ansonsten beim Ordnungsamt oder Notar Am besten gleich mit dem Original und der Anzahl der benötigten Kopien hingehen. Jede Kopie wird einzeln beglaubigt durch einen Stempel des Amtes und dafür musst du jeweils bezahlen. Am besten vorher nachfragen, was es kostet! Ich habe mal beim Pfarramt 50 Cent pro Kopie bezahlt, ist aber schon eine Weile her... Gruß Sparfuechsin
Hallo Wekwart, zunächst musst du einen BaföG Antrag stellen. BaföG wird nicht rückwirkend bezahlt. Dann ist entscheident, ob es sich um eine erste berufsqualifizierende Ausbildung handelt, oder ob du Anspruch auf eine elternunabhängige Förderung hast (wenn du bereits eine Berufsausbildung gemacht hast). Bedenke, dass du im 2.Fall ca. die Hälfte zurückbezahlen musst. Dann solltest du dir bezüglich deines Fachs vor Studienbeginn sicher sein, dass dies auch deinen Neigungen entspricht, Fachrichtungswechsel nach 2 oder mehr Semestern werden in der Regel nie beim Amt anerkannt. Die meisten Unis/FHs haben ein Sozialreferat im asta/usta/studi-vertretung, hier gibts unabhängige BaföG-Beratung, oftmals gibt es auch die Initiative "studieren mit Kind" hier kannst du in Erfahrung bringen, was bei dir vor Ort möglich ist. Z.B. Befreiung von den Kita-Gebühren, in BW (Mannheim) gibt es auf Antrag z.B. auch die Befreiung von den Studiengebühren über 500E pro Semester und man zahlt nur den Rückmeldebeitrag. Nutze die Stellen vor Ort, das lohnt sich meistens. Zum Jobben: Am besten nur Geringverdiener-Jobs ohne Lohnsteuerkarte annnehmen, die Jobbörse der Uni aufsuchen, hier gibt es viele Jobs, die nicht vom FA erfasst werden. Geh zum BaföG AMt und frage genau nach, wieviel du zusätzlich verdienen dürftest. Am besten du nimmst dir die Fragen schriftlich mit und lässt nach der Beantwortung unterschreiben. Die Kinder sind m.E. wohngeldberechtigt, das würde ich auf jeden Fall mitnehmen. !Dein Girokonto und dein Vermögen wird unter Umständen auch einer Prüfung unterzogen und angerechnet!!!! Informiere dich und transferiere bevor!!!!!! du den ersten BaföG-Antrag stellst. Viele Grüße sparfuechsin
Hallo Theresa, wenn du an der gleichen Uni/FH nur einen Fachrichtungswechsel gemacht hast, also keine Exmatrikulation und Neuimmatrikulation dürfte der Anrechnung der gesamten Studienzeit eigentlich nichts im Wege stehen, vor allem, wenn evtl. Leistungsnachweise aus den ersten drei Semestern für den folgenden Studiengang anerkannt wurden. Versuche auf jeden Fall in der Begründung das Wort Studienabbruch zu vermeiden und stütze dich lieber auf einen Fachrichtungswechsel, wenn es unbedingt sein muss. Am bestens ist es, nur die Studienzeiten anzugeben und erst mal zu sehen, wie das Finanzamt deinen Antrag bewertet. Wie auch immer: Dein Antrag beim Finanzamt stützt sich natürlich maßgeblich auf das vollendete Studium. Mit deinem Uni-Abschluss willst du ja jetzt spezifisch qualifiziert in der Arbeitswelt tätig werden und das Geld, das du hierfür gebraucht hast, soll deine Steuern mindern. Mit den 3 Semestern vorab alleine gesehen kannst du ja keine adäquate Stelle besetzten. Hoffe ich konnte dir helfen. Gruß Sparfuechsin
Hallo, zur ersten Frage: Klar führst du einen eigenen Haushalt. Bei der Frage geht es in erster Linie darum, deinen Bedarf zu ermitteln. Studenten, die noch zu Hause wohnen erhalten einen geringeren Bedarf zugesprochen. Frage 2: Ich nehme an, du warst bis vor kurzem noch familienversichert und bist jetzt, da du das 24. Lebensjahr vollendet hast, aus der Familienversicherung ausgeschlossen worden und daher jetzt bei der AOK Mitglied geworden. Der Beitrag setzt sich normalerweise aus einem Krankenversicherungs- und einem Pflegeversicherungsanteil zusammen. Schau mal auf deinen Kontoauszug, meistens wird es separat ausgewiesen. und zu deiner 3. Frage: Du musst dir im klaren sein, dass das BaföG Amt berechtigt ist, Daten zu hinterfragen und per Amtshilfe auch mal deine Kontobewegungen anschauen darf. Wenn die 75 Euro regelmäßig auf dein Konto überwiesen werden, müssten sie theoretisch angegeben werden (Zeile 82 sonstige Zuwendungen). Allerdings schmälert das praktisch deinen BaföG Anspruch um 75 Euro und das will man ja eigentlich nicht, vor allem weißt du ja nicht, ob du mit dem Geld ständig rechnen kannst, oder? Und der BaföG Bescheid gilt für mindestens ein Semester. Vielleicht kannst du dir die 75 Euro in Zukunft auf ein Konto deiner Eltern überweisen lassen oder einer anderen Person deines Vertrauens. Ich hoffe du kommst klar, wenn nicht kannst du in der Studierendenvertretung Hilfe bekommem, meistens gibt es dort ein Sozialreferat, das auch BaföG Beratung macht. Sparfuechsin sagt Ciao