Wird auf jedenfall schwierig wenn es sich nicht gerade um eine Spinnenphobie handelt. Aber die Praxis hat gezeigt, dass vor allem psychische Erkrankungen der Hauptgrund für eine Berufsunfähigkeit darstellen und die Versicherungen daher dieses Risko ausschließen möchten. Eine nicht ganz günstige Alternative wäre, wenn du zum Beispiel das Erstgespräch mit dem Therapeuten selber bezahlst.
Solange du den Verleih nicht regelmäßig betreibst und daraus ein Gewerbe abzuleiten ist, kann dir nichts passieren. Nur beim Zinssatz musst du achten, dass dieser nicht sittenwidrig ist (Thema Wucherzinsatz über 20 %). Aber unbedingt einen schriftlichen Vertrag abschließen, Muster dafür findest du im Internet oder unter www.vordruck-vorlage.de/darlehensvertrag_vordruck/index.php
Du kannst deine Versicherung beitragsfrei stellen, in der Regel max. 12 Monate. Danach hast du die Möglichkeit die fehlenden Beiträge nachzuzahlen damit der Versicherungsumfang unverändert bleibt oder du kannst die Versicherungssumme entsprechend anpassen damit sich die Versicherungslaufzeit nicht ändert. Wenn du deine Versicherung still legst, verzinst sich dein bisher eingezahltes Guthaben weiterhin und der Leistungsanspruch wird entsprechend angepasst.