Die Frage ist falsch gestellt.
Erstens werden nicht die Mietforderungen versteuert, sondern die Einkünfte aus Vermietung. Das sind die Einnahmen minus Werbungskosten. Die Höhe der Einnahmen sagt also noch gar nichts aus über die Höhe der Einkünfte.
Zweitens ist eine Einkommensteuererklärung (in deinem Fall) abzugeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag von 8.004 Euro überstiegen hat. Ob das der Fall ist, musst du an "erstens" ausrechnen. Außerdem ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn das Finanzamt dazu auffordert.
Drittens kommt es auch darauf an, was vermietet wird. Ist es beispielsweise keine Wohnung, sondern etwas anderes, so greift die Umsatzsteuerfreiheit nicht und es ist zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Dasselbe gilt für die Vermietung Gewerbeeinheiten, bei denen auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet wurde. Was ja durchaus sinnvoll sein kann.
Drittens würde ich die Frage anders formulieren: Wieviel Miete kann ich einnehmen, um möglichst viel Einkommensteuern zahlen zu müssen?