Steuer auf Mieteinnahmen

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Wer Wohneigentum vermietet, muss diese als Einnahmen, als Mieteinnahmen versteuern. Jeder, der Wohneigentum vermietet oder verpachtet, unterliegt der Steuerpflicht . Die Einkünfte der Vermietung werden zu allen anderen Einkünften gezählt . Der jährliche Steuerfreibetrag (Grundfreibetrag) für Alleinstehende beträgt im Jahr 2010 / 2011: 8.004,- Euro, bei zusammen veranlagten Ehepaaren beträgt er 16.008,- Euro. Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu welchem keine Einkommensteuer erhoben wird. Nun rechne selbst .Oder der Berater deines Vertrauens hilft.

Gruß Z... .

Da würde ich doch zunächst mal mit der Frage anfangen, wieviel Miete KANN ich fordern. Aus einer Miete -die ja nur Umsatz ist- kann man dann ja dann auf verschiedenem Wege ein Einkommen formen. Ich denke da insbesondere an Reparaturaufwendungen, mit denen das zu versteuernde Einkommen aus V+V reduziert werden kann.

Was mich an der Frage allerdings interessieren würde, ist der Hintergrund. Steht da eine Wohnung oder ein Haus leer und soll erst vermietet werden? Geht es um einen beabsichtigten Immobilienkauf ? Oder werden hier Fragen gestellt um die Reaktionen der Leserschaft zu testen? Da hätte man dann besser danach gefragt, wieso die Banane krumm ist. Dann hätte wenigstens jeder gewußt, was Sache ist.

Dabei steht da noch nicht mal, dass eine Immobilie gemeint ist. Genausogut könnte er auch Videofilme vermieten oder ein Auto.

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@Privatier59

Sind wir hier im Kindergarten? Wer gegen wen, oder was ist wer? Ich dachte dies sei ein ernstzunehmendes Forum.

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@Privatier59

Sind wir hier im Kindergarten? Wer gegen wen, oder was ist wer? Ich dachte dies sei ein ernstzunehmendes Forum.

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@convetz

Kindergartenkinder handeln nicht unter Pseudonym ! Also kein Kindergarten, was dann, das überlasse man der Phantasie !

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