Als Rating Agentur ist Scope vor allem im europäischen Raum vertreten, muss jedoch den Vergleich zu den Amerikanern nicht scheuen. Die haben mittlerweile auch viele andere Agenturen übernommen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Scope_Group

Würde die schon als sehr seriös einschätzen. Die haben ja auch meines Wissens mit dem Handelsblatt kooperiert und sind generell kein Unbekannter. Spricht als nur für die Deutsche Finance Group wenn Scope die auszeichnet.

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Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Vermieter über den Flurfunk diese Informationen weitertratscht? Sollte dem so sein kenne ich kein Gesetz welches ihm das verbietet.

Ist aber definitiv sehr ärgerlich!

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Nichts.

Laut §447 BGB trägt der Käufer das Versandrisiko, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst die Ware übergeben hat.

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Kam es dir nicht komisch vor, dass der Hauptmieter dir sagt, die Wohnung würde in 3 (!) Tagen renoviert werden? Das kann doch rein rechnerisch fast gar nicht klappen.

Bist du alleine in der Wohnung (da du von Zimmer schreibst)?

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Geh auf jeden Fall mal zur Polizei und schildere den Fall. Da Du ja die Daten / den Namen des potentiellen Betrügers hast, können die da auf jeden Fall tätig werden.

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Du kannst in Deinem Urlaub machen, was Du willst. Probearbeiten ist nicht verboten, allerdings kann ich nur anraten, Dir von dem Probe-Arbeitgeber für die Zeit des Probearbeitens einen Praktikumsvertrag ausstellen zu lassen, damit Du im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls über die Berufsgenossenschaft versichert bist.

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Kann gut sein, dass sie das fallen lassen, da es ein kleiner Betrag war und Lebensmittel entwendet wurden. Was für ein Formular hast du denn unterschrieben? Wurden deine Personalien aufgenommen?

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Der Vorschreiber hat recht: Wenn alle in der Erbfolge das Erbe ausgeschlagen haben, dann kümmert sich das Nachlassgericht selbst als Vertreter des Staates. Deine Mutter sollte also Kontakt zum Gericht aufnehmen und die Sachlage schildern, sie kann dem Gericht theoretisch auch eine Frist setzen, in der die Zimmer geräumt werden müssen. Gleiches gilt für die Fahrzeuge, wahrscheinlich mit Ausnahme des Autos, das über das Konto der Mutter läuft und zuvor deren Ehemann gehörte. Da hängt es davon ab, weil als Eigentümer des Fahrzeugs im Brief bzw. im Kaufvertrag eingetragen ist. Soweit zur Theorie - in der Praxis würde ich Kontakt zum Nachlassgericht aufnehmen und den Fall schildern. Je nachdem wie hoch das Erbe überschuldet ist und wie hoch der Wert der Gegenstände nach Augenschein geschätzt wird, kann es sein, dass das Gericht den Nachlass freigibt und Ihr die Sachen entsorgen könnt. Andernfalls wird meist ein Entrümpelungsunternehmen vom Gericht beauftragt, das die Sachen entsorgt und die Gegenstände im Gegenzug behalten und zum Zwecke der eigenen Rechnungsregulierung veräußern darf.

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An Deiner Stelle würde ich von mir aus den Kontakt zu Netflix suchen. Denn das Unternehmen wird Dir das ganz sicher nicht schenken, sondern Du wirst irgendwann eine Gesamtrechnung erhalten, die vielleicht auch schon direkt von einem Inkassounternehmen kommen wird. Weil das die Kosten ohne Not stark in die Höhe triebe, würde ich umgehend Kontakt aufnehmen, um das zu verhindern und die zu erwartende Rechnungshöhe nicht noch weiter zu steigern. Denn: Zahlen musst Du so oder so.

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Von welcher Art von Mängeln sprechen wir hier? Ist die Terrasse trotz der Mängel noch bewohnbar?

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Schau mal in deinen Arbeitsvertrag, da wird das drinstehen. Generell rate ich davon ab, Urlaub in der Probezeit zu beantragen. Allerdings kenn ich deinen Arbeitgeber auch nicht. Sollte er freundlich sein und sich ein gutes Verhältnis entwickeln, kannst du das Thema ja mal ansprechen. Bei mir war es so, dass ich eigentlich keinen Urlaub hätte nehmen können, aber er doch gestattet wurde.

Viele Grüße

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Solange du in Deutschland weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig bist, sollten deine Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben.

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Selbstverständlich geht das, Du hast als Mieterin das Recht, Deinen Lebenspartner bei Dir wohnen zu lassen, auch ohne den Vermieter um Erlaubnis zu fragen. Es sei denn, Dein Lebenspartner hat ein so hohes Einkommen, dass der Wohnberechtigungsschein für die Sozialwohnung nicht erteilt würde. Dann gäbe es aber sehr großzügige Fristen, in denen Ihr eine andere Wohnung ohne Sozialbindung suchen könntet. Aber ausgehend davon, dass auch Dein Lebenspartner schwerstbehindert ist, gehe ich davon aus, dass er nicht über ein so hohes Einkommen verfügt. Und unter dieser Voraussetzung könnt Ihr das alles so machen wie Ihr möchtet.

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Das ist sowas wie konkludentes Verhalten, ja. Sie darf nicht schlechter gestellt werden als eine Mieterin, deshalb ist es keine Option, ihr die Koffer vor die Tür zu stellen wie hier schon empfohlen wurde. Letztlich wird er sich an eine Kündigungsfrist halten müssen, ob das die normalen drei Monate analog zum Mietvertrag sind, ist nicht zwingend sicher. Wenn er eh mit einem Anwalt dazu gesprochen hat, wird der ihm diese Frage sicher verbindlich beantworten können. Und wenn schon ein Anwalt beauftragt ist, würde ich die formale Kündigung auch von diesem versenden und förmlich an sie zustellen lassen, damit ich rechtlich auf der sicheren Seite bin. Dann ist der juristisch sichere Rahmen mit festen Fristen geschaffen. Allerdings: Am Ende wird es so sein, dass beide Parteien miteinander vereinbaren müssen wie die räumliche Trennung in der Praxis verlaufen soll. Nicht zuletzt, damit Eigentumsrechte an Einrichtungsgegenständen und persönlichen Sachen geklärt und geachtet werden.

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Wie der Vorschreiber schon sagte: Nimm bitte unbedingt einen Steuerberater in Anspruch bevor Du dir womöglich ohne Not viel Aufwand und auch Kosten aufhalst. Als alleiniger Gesellschafter ist eine GmbH nicht in allen Fällen wirklich sinnvoll.

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Wenn Du in einer kleinen Gemeinde lebst, freut sich der Bürgermeister sicher, wenn Du dich direkt bei ihm meldest. Wenn das nicht geht oder die Gemeinde doch eher eine Stadt ist, dann gibt es trotzdem den Weg einer schriftlichen Eingabe an den Bürgermeister. Oder Du schaust mal wie die Mehrheiten bei Euch im Stadt- oder Gemeinderat sind und wendest Dich mit Deinem Anliegen an die Mehrheitsfraktion.

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Deine Chancen stehen ganz sicher hervorragend. Denn Du kennst Dich durch Deinen bisherigen Beruf im Baubereich aus, hast offenbar auch Interesse an CAD-Technik und bist mit 26 absolut noch jung genug. Hinzu kommt, dass Betriebe vor allem im technisch-handwerklichen Bereich, teilweise händeringend nach geeigneten Auszubildenden suchen. Also: Viel Erfolg!

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Wenn es Dir um die hoffentlich bessere Verbindung geht und nicht ums Geld, dann geht es im Sinne einer Sofortübertragung und bei Zahlung der restlichen Kosten bis zum regulären Ende der Vertragslaufzeit (Stichtag der ordentlichen Kündigung). Willst Du ein Sonderkündigungsrecht wegen eines Mangels geltend machen, wäre mein Rat: Lass es lieber! Das bedeutet im Zweifelsfalle, dass Du dich mit 1und1 über einen Anwalt auseinandersetzen müssen wirst. Dann nimm lieber die erste Option und zahle die drei Monate - sozusagen als Lehrgeld.

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