Die Kilometerpauschale steht dir in jedem Fall zu. Selbst dann, wenn du zufuß gehst.
Es handelt sich hier doch um einen Zuschuss. Somit muss es auch zusätzlich zum Lohn sein und es darf keine Lohnkürzung vorgenommen werden. Nachdem du, wie du schreibst, schon seit einiger Zeit einen gleichbleibenden Lohn hast, sieht das wohl eher schlecht aus. Für den Fall das du Weihnachtsgeld bekommst, dann verzichte doch lieber darauf und frage deinen Chef, ob er dir stattdessen den Zuschuss gewährt!
Natürlich musst du zahlen, denn die Wohlverh.phase heißt ja nicht, dass du neue Schulden aufkommen lassen sollst. Wenn du Steuern zahlen musst, dann hast du auch die entsprechenden Einnahmen dazu gehabt!
Du wirst von deinem Arbeitgeber angemeldet und es werden die üblichen SV-Beiträge (KV,RV,AV,PV) abgeführt, die jeweils zur Hälfte der AG und der AN zahlen. Jeder abhängig Beschäftigte muss in die gesetzliche Rentenversicherung als Pflichtmitglied einzahlen. Sogar arbeitnehmerähnl. Selbstständige (das sind Selbstst. die nur einen Auftraggeber haben).
Hallo Elmem. Ich gehe davon aus, dass dein Mann die Rente nicht über die Lohnsteuerkarte abgerechnet bekommt, oder? Insofern würde für dich die Steuerklasse 3 anfallen. Sobald du aber auf Lohnsteuerkarte arbeitest, muss auch wieder eine Erklärung abgegeben werden. Der Grundfreibetrag, bei dem keine Steuern anfallen, liegt bei € 16.008 für Verheiratete. Wobei die Rente mit angerechnet wird.
Dann melde doch einfach eins an, dann bist du auf der sicheren Seite. Außerdem bei € 800 jährlich ist man doch auch schnell mal drüber und als monatl. Grenze kann ich mir das nicht vorstellen.
Du bekommst nicht einfach so eine zweite Steuernummer. Noch dazu, wenn du erst am Wochenende deine Steuererklärung gemacht hast. So schnell ist das FA garnicht. Wo auch immer du die zweite Nummer her hast, ruf am besten mal beim FA an, damit deine ESt-Erklärung auch richtig zugeordnet wird.
Ab dem Monat, ab dem die Voraussetzungen dafür vorliegen. Also August. Aber nur, wenn du rechtzeitig die Ersatzbescheinigungen ändern hast lassen. Ansonsten geht auch nichts verloren. Dann bekommst du die zuviel gezahlte Lohnsteuer am Jahresende mit der Erklärung wieder.
Das müsstet ihr euch von eurem Bausparkassenvertreter ausrechnen lassen. Ich wundere mich zwar, dass ihre bei einem Ann.Darl. weniger Zinsen bezahlt als bei der Tilgung des angesparten Bausparers, aber na gut. Wie gesagt, das ist reine Rechensache. Und ohne konkrete Angaben kann man hier keine Antwort geben.
Da hilft es nur, den Schaden richten zu lassen, denn die Reparaturrechnung muss die Versicherung schließlich zahlen.
Immer für den Zeitraum, für den du eine andere Person agbesichert sehen möchtest.
Hallo Bunga30, hast du dich generell mal erkundigt, wieviel du bei deiner Witwenrente überhaupt hinzuverdienen darfst, ohne das dir diese gekürzt werden kann. Ich kenne nämlich eine Bekannte, die darf lediglich einen Minijob ausüben. Alles Andere würde sich nicht lohnen, da ihr sonst zuviel von der Rente gekürzt würde.
Wenn deine Frau konfessionslos ist, aus welchem Grund auch immer, dann ist für Ihr Arbeitseinkommen keine Kirchensteuer fällig. Dies sollte in Einkommensteuerberechnungsprogramm auch problemlos ausrechnen.
Wenn du mit der Übernachtungspauschale die Verpflegungspauschale meinst, dann kann dir die Firma diese auszahlen, auch wenn du keine Kosten hast. Vom Finanzamt allerdings hast du kein Geld zu erwarten.
Ich würde an deiner Stelle die Kosten auch eher aufteilen, damit du für die Jahre, in denen du wieder die vollen Mieteinnahmen hast, auch noch Ausgaben hast.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dir die Miete in voller Höhe gepfändet wird, da du ja deinen Lebensunterhalt auch bestreiten musst. Es wird mit Sicherheit nur soviel gepfändet, sodass auch die Kosten zumindest zum Teil noch gezahlt werden können. Bei einer Lohnpfändung muss auch der volle Lohn versteuert werden und es wird nur das Nettogehalt gepfändet, allerdings unter Berücksichtigung deiner unterhaltsberechtigten Personen. Folglich sind auch deine Mieteinnahmen leider zu versteuern.