Ich habe hier einen Scheidungskostenrechner für eine Online Scheidung gefunden: http://scheidung-online-kanzlei.de/scheidungskostenrechner.html . Kosten einer "klassischen" Scheidung fallen höher aus.
Wenn in deinem Vertrag steht es, dass die Wände beim Ausziehen geweißelt werden müßen, kann man da nichts machen. Sie müssen in Weiß gestriechen werden. Außer... dem Nachmieter gefällt die Wandfarbe so, wie sie ist. Dann muss du nichts machen. In der Sueddeutsche Zeitung gibt es mehr Infos zum Thema: http://www.sueddeutsche.de/geld/urteil-des-bundesgerichtshofes-mieter-muessen-bunte-waende-bei-auszug-hell-streichen-1.1811797
Soviel ich weiß, gibt es keine Mindestgöße, ab der ein Zimmer vermietet werden darf. Das ist jedem selbst überlassen, ob sie dort einziehen wollen oder nicht. Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass jemand in so einer Wohnung lange bleibt. Für ein paar Tage- bis eine Woche finde ich das ok. Aber nicht für lange Zeit.