Wenn Sie eine gute Haftpflichtversicherung haben, dann sollten hier sogenannte Mietsachschäden mitversichert sein.

Wenn Sie sich mit dem Vermieter nicht einigen können, müssen Sie das der privaten Haftpflichtversicherung melden.

Diese würde im Rahmen des passiven Rechtsschutzes auch erst mal ein eventuelles gerichtliches Verfahren übernehmen.

Ich würde das vorsorglich gleich der Haftpflichtversicherung melden, da es bei den meisten Haftpflichtversicherungen Fristen für die Meldung gibt.

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Vollkommen richtig, es geht bei den privaten Krankenhauszusatzversicherungen nicht nur um eine Chefarztbehandlung. Das wird von den meisten immer noch leider falsch verstanden. Schuld daran ist natürlich, dass sich die Versicherungen hier unklar ausdrücken.

Bei einer Krankenhauszusatzversicherung geht es um die sogenannten Wahlleistungen. Das bedeutet, dass man die Möglichkeit hat, sich seinen behandelten Arzt selbst auszuwählen. Und dass kann dann in dem Fall auch ein Speziallist sein, der kein Chefarzt ist. Oder eben schon.

Ob Einbettzimmer wichtig ist, muss jeder selbst entscheiden. Fakt ist, diese Versicherung ist nicht existenziell wichtig, denn auch rein gesetzlich Versicherte werden normal behandelt. Sie haben in manchen Fällen eben nicht unbedingt das Recht, sich ihren behandelten Arzt auswählen zu können.

Wer darauf Wert legt, der sollte Sie eine Versicherung abschließen. Der Rest kann darauf verzichten.

Warauf man aber beim Abschluss achten sollte, kann man in dem Artikel nachlesen: www.onverso.de/4-tipps-zur-krankenhauszusatzversicherung/

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