Hallo mary31,

den Anspruch auf Altersrente verliert er glücklicherweise nicht. Allerdings kann es sein, dass er den Anspruch auf vorzeitige Rentenzahlung als langjährig Versicherter verliert. Hier kann er den Anspruch aufrecht erhalten, wenn er auf insgesamt 45 Jahre Pflichtbeiträge kommt. Wie das bei freiwilliger Zahlung allerdings ist, weiß ich nicht. Das wäre direkt in einem Gespräch mit der Deutschen Rentenversicherung (am Besten vor Ort beraten lassen) zu klären. Mit 85€ Monatsbeitrag baut er auch keine großartigen Ansprüche auf. Ca. 0,2 Entgeltpunkte pro Jahr. Das entspricht bei zehn Jahren zwei Entgeltpunkten und somit einer lebenslangen Rente von ca. 60€. Würde er das Kapital privat sparen ergäbe sich ca. ein Kapital von 12.000€. Wenn er sich das für 14 Jahre auszahlen lässt und er durchschnittlich 4% Rendite bekommt, dann entspricht das einer Monatsrente von 96€. Sooo groß ist der Unterschied also nicht. Die gesetzliche Rente würde es sogar lebenslang geben. Dafür kann man beim privaten Kapital einen Teil vererben.

Beste Grüße

Sebastian Ohligschläger (unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler aus Hamburg)

...zur Antwort

Hallo Linusweller,

grundsätzlich sind diese Kosten ja nicht steuerpflichtig. Allerdings kommt es darauf an, ob explizit danach gefragt wird. So wie ich das Formular sehe, muss es nicht angegeben werden. Da du damit keine Steuerhinterziehung begehst, würdest du dich sowieso nicht strafbar machen. Ich würde es weglassen.

Beste Grüße

Sebastian Ohligschläger (unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler aus Hamburg)

...zur Antwort

Hallo ikaros,

dein Anwalt hat Recht, die Wartezeit ist vorzeitig erfüllt und somit besteht Versicherungsschutz. Allerdings nur für volle Erwerbsminderungsrente, sprich deine Tochter darf nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten können (in jedem beliebigen Beruf).

Deswegen werden die ganzen Gutachten angefordert. Tatsächlich dauert es manchmal mehrere Jahre, bis man den Anspruch gegen die DRV durchsetzt. Dazu macht es Sinn einen spezialisierten Anwalt zu wählen.

Beste Grüße

Sebastian Ohligschläger (unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler aus Hamburg)

...zur Antwort

Vielleicht hilft ja demnächst das neue Produktinformationsblatt: Das Produktinformationspflicht gibt es bei Versicherungen und Investmenfonds ja bereits. Problem ist die Vergleichbarkeit der Informationen. Da man die Riesterförderung so unterschiedlich einsetzen kann, steht ja der Zweck immer an erster Stelle. Da hilft es dann ja auch nicht, wenn ein anderes Produkt günstiger ist, aber den Verbraucher seinem Ziel nicht näher bringt. Manche wollen es für die Altersvorsorge nutze, andere für die Finanzierung der eigenen Immobilie. Da hilft z.B. ein Produktvergleich mit dem Dr. Kriebel Produktprüfer. Dadurch kann man zumindest die Nettorendite ausrechnen. Auch auf die Auszahlungsphase bezogen. Denn die üblichen Vergleiche von Stiftung Warentest & Co. beziehen sich ja immer nur auf die Einzahlungsphase. Die Rendite ist ja auch von der tatsächlichen Lebensdauer abhängig. Zumindest, wenn man die Rente in Anspruch nimmt. Einmalauszahlung ist ja auch möglich, wenn man den Vertrag kurz vor der Auszahlungsphase kündigt. Zwar muss man dann die Steuervorteile und Zulagen zurückzahlen, aber die Zinsen auf beides darf man behalten und macht so einen guten Schnitt, auch nach der Besteuerung. So machen wir es in unserer Kanzlei häufig.

...zur Antwort