Hallo mary31,
den Anspruch auf Altersrente verliert er glücklicherweise nicht. Allerdings kann es sein, dass er den Anspruch auf vorzeitige Rentenzahlung als langjährig Versicherter verliert. Hier kann er den Anspruch aufrecht erhalten, wenn er auf insgesamt 45 Jahre Pflichtbeiträge kommt. Wie das bei freiwilliger Zahlung allerdings ist, weiß ich nicht. Das wäre direkt in einem Gespräch mit der Deutschen Rentenversicherung (am Besten vor Ort beraten lassen) zu klären. Mit 85€ Monatsbeitrag baut er auch keine großartigen Ansprüche auf. Ca. 0,2 Entgeltpunkte pro Jahr. Das entspricht bei zehn Jahren zwei Entgeltpunkten und somit einer lebenslangen Rente von ca. 60€. Würde er das Kapital privat sparen ergäbe sich ca. ein Kapital von 12.000€. Wenn er sich das für 14 Jahre auszahlen lässt und er durchschnittlich 4% Rendite bekommt, dann entspricht das einer Monatsrente von 96€. Sooo groß ist der Unterschied also nicht. Die gesetzliche Rente würde es sogar lebenslang geben. Dafür kann man beim privaten Kapital einen Teil vererben.
Beste Grüße
Sebastian Ohligschläger (unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler aus Hamburg)