Ich selbst bin vor 8 Jahren nach einer Brandstiftung auf mein Haus wegen angeblicher psychischer Krankheit in schwerverletztem Zustand in eine geschlossene Psychiatrie eingeliefert worden.
Ziel dieser Aktion war es, mich zu entmündigen und unter gesetzlicher Betreung zu stellen, um mir in diesem entrechteten Zustand meine Haus wegzunehmen und an den Sohn des leitenden Staatsanwaltes zu verschenken.
Mit Hilfe teurer Anwälte gelang es mir, mih nach 2 Jahren aus dieser Zwangssituation zu befreien. Als ich daraufhin Akteneinsicht verlangte - einmal in die Betreuungsakte und einmal in die Krankenakte - musste ich erst mit Klage drohen und einen Anwalt einschalten, bis mir dies Akteneinsicht nach weiteren 18 Monaten gewährt wurde.
Aufgrund dieser Akteneinsicht stellte ich dann fest, dass
1.Arztberichte gefälscht worden sind (falscher Inhalt und gefälschte Unterschriften),<
2. jene 29 Seiten, die darüber Auskunft geben könnten, aus welchem Grund ich eingeliefert worden bin, fehlten,
3. sich in der Betreuungsakte unzählige gefälschte Berichte wiederfanden mit Fantasieschilderungen.
Ich habe daraufhin Strafantrag wegen Urkundenfälschung und Freiheitsberaubung gestellt und warte seitdem immer noch - seit 5 Jahren - auf eine Antwort der Staatsanwaltschaft.
Gleichzeitig habe ich gegen den Sohn des Staatsanwaltes, der während meines Klinikaufenthaltes mein Haus leerräumte, einen Strafantrag wegen Einbruchsdiebstahl gestellt. Auch dieser Strafantrag lief ins Leere. Dann habe ich mehrere Zivilklagen gegen die beteiligten „Wasserträger“ - z.B. Betreuer, Gutachter, etc. - des Gerichtes erhoben und Schadensersatz verlangt.
Mein eigener Anwalt, der mit dem Gericht unter einer Decke steckte, zog zunächst die Einreichung der Klage drei Jahre hinaus, um mir dann mitzutelen, dass er an dem angesetzten Gerichtstermin nicht teilnehmnen könne, da er das Mandat gekündigt habe.
Dieser Anwalt hatte einfach derart viel Angst vor dem Gericht und dessen Mobbingattacken, dass er es nicht wagte, mich weiterhin vor Gericht zu vertreten.
Der nächste Anwalt verhielt sich entsprechend, kassierte allerdings vorher noch 3.000 EUR0 Vorschuss.
Mittlerweile habe ich einen neuen Anwalt aus einem anderen Gerichtsbezirk beauftragt.
Nun hat sich das Gericht aber etwas neues ausgedacht. Es will meine Klagen nicht zulassen und verschleppt und verschiebt seitdem alle Gerichtstermine bis alle Ansprüche verjährt sind.
Und für den Fall, dass dieser Trick mit der Verjährung nicht funktioniert sollte, haben Gerichte noch ein weiteres Ass im Ärmel: Sie können unliebsame Kläger für prozessunfähig erklären und somit jeden Gerichtsprozess platzen lassen und vorzeitig beenden. Zu diesem Zweck verfügt die Justiz über den - ursprünglich nur für die Ausschaltung von Juden vorgesehenen Querulantenparagraf – den § ZPO56, mit dem sie jedermann für verrückt zu erklären und in eine geschlossene Psychiatrie einweisen kann.
vgl.
https://weact.campact.de/petitions/beenden-sie-richterwillkur-in-niedersachsen
Wenn Du Dir das alles nicht antun willst, kann ich Dir nur raten, mache einen weiten Bogen um die Justiz. Sie ist nicht Dein Helfer, sondern Dein Feind und der sitzt am längeren Hebel.
Unter folgendem Link ist mein Fall übrigens nachzulesen:
https://www.gutefrage.net/frage/erfahrung-mit-gesetzliche-betreuung#answer-343605289