Den Grund für die Nichtanzeige kann ich Dir genau erklären. Versetze Dich doch einmal in die Lage der Filialleiterin.

Diese hat die Erfahrung machen müssen, dass sie nach jeder Anzeige eines Diebstahles in ihrer Filiale vom Gericht eine Aufforderung bekommt, als Zeugin dieses Diebstahles vor Gericht auszusagen.

Diese Zeugenaussage bringt es allerdings mit sich, dass sie in der Filiale jedesmal für mehrere Stunden fehlt und die Aufgaben, für die sie eigentlich eingestellt worden ist, trotzdem noch zu erledigen hat

Sie muss diese nicht erledigten Aufgaben - z B Regale auffüllen - dann auf die Abendzeit nach Ladenschluss verschieben..

Da sie aber nicht immer für ihre Zeugenaussage mit zusätzlicher unbezahlter Mehrarbeit bestraft werden möchte, verzichtet sie in Zukunft auf Strafanzeigen wegen Ladendiebstahl.

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Ich denke mal, Du weißt nicht, wieviel Arbeit eine Klage macht, die den formalen Anforderungen des Gerichtes genügt und deren Annahme durch das Gericht nicht von vorne herein abgelehnt wird.

Eine Klage muss nämlich eine genaue In Geld bezifferte Forderung beinhalten und begründet sein.

Es ist nicht das Problem des Gerichtes die Schadenshöhe zu ermitteln, sondern Dein Problem nachzuweisen, dass dieser kein Bagatelle ist.

Alleine hieran wird es schon happern. Wie willst Du glaubwürdig rüberbringen, dass Dir ein Schaden in der von Dir zu nennenden Höhe entstanden ist?

Hast Du Unterlagen über medizinische Beeinträchtigungen?

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Ich selbst bin vor 8 Jahren nach einer Brandstiftung auf mein Haus wegen angeblicher psychischer Krankheit in schwerverletztem Zustand in eine geschlossene Psychiatrie eingeliefert worden.

Ziel dieser Aktion war es, mich zu entmündigen und unter gesetzlicher Betreung zu stellen, um mir in diesem entrechteten Zustand meine Haus wegzunehmen und an den Sohn des leitenden Staatsanwaltes zu verschenken.

Mit Hilfe teurer Anwälte gelang es mir, mih nach 2 Jahren aus dieser Zwangssituation zu befreien. Als ich daraufhin Akteneinsicht verlangte - einmal in die Betreuungsakte und einmal in die Krankenakte - musste ich erst mit Klage drohen und einen Anwalt einschalten, bis mir dies Akteneinsicht nach weiteren 18 Monaten gewährt wurde.

Aufgrund dieser Akteneinsicht stellte ich dann fest, dass

1.Arztberichte gefälscht worden sind (falscher Inhalt und gefälschte Unterschriften),<

2. jene 29 Seiten, die darüber Auskunft geben könnten, aus welchem Grund ich eingeliefert worden bin, fehlten,

3. sich in der Betreuungsakte unzählige gefälschte Berichte wiederfanden mit Fantasieschilderungen.

Ich habe daraufhin Strafantrag wegen Urkundenfälschung und Freiheitsberaubung gestellt und warte seitdem immer noch - seit 5 Jahren - auf eine Antwort der Staatsanwaltschaft.

Gleichzeitig habe ich gegen den Sohn des Staatsanwaltes, der während meines Klinikaufenthaltes mein Haus leerräumte, einen Strafantrag wegen Einbruchsdiebstahl gestellt. Auch dieser Strafantrag lief ins Leere. Dann habe ich mehrere Zivilklagen gegen die beteiligten „Wasserträger“ - z.B. Betreuer, Gutachter, etc. - des Gerichtes erhoben und Schadensersatz verlangt.

Mein eigener Anwalt, der mit dem Gericht unter einer Decke steckte, zog zunächst die Einreichung der Klage drei Jahre hinaus, um mir dann mitzutelen, dass er an dem angesetzten Gerichtstermin nicht teilnehmnen könne, da er das Mandat gekündigt habe.

Dieser Anwalt hatte einfach derart viel Angst vor dem Gericht und dessen Mobbingattacken, dass er es nicht wagte, mich weiterhin vor Gericht zu vertreten.

Der nächste Anwalt verhielt sich entsprechend, kassierte allerdings vorher noch 3.000 EUR0 Vorschuss.

Mittlerweile habe ich einen neuen Anwalt aus einem anderen Gerichtsbezirk beauftragt.

Nun hat sich das Gericht aber etwas neues ausgedacht. Es will meine Klagen nicht zulassen und verschleppt und verschiebt seitdem alle Gerichtstermine bis alle Ansprüche verjährt sind.

Und für den Fall, dass dieser Trick mit der Verjährung nicht funktioniert sollte, haben Gerichte noch ein weiteres Ass im Ärmel: Sie können unliebsame Kläger für prozessunfähig erklären und somit jeden Gerichtsprozess platzen lassen und vorzeitig beenden. Zu diesem Zweck verfügt die Justiz über den - ursprünglich nur für die Ausschaltung von Juden vorgesehenen Querulantenparagraf – den § ZPO56, mit dem sie jedermann für verrückt zu erklären und in eine geschlossene Psychiatrie einweisen kann.

vgl.

https://weact.campact.de/petitions/beenden-sie-richterwillkur-in-niedersachsen

Wenn Du Dir das alles nicht antun willst, kann ich Dir nur raten, mache einen weiten Bogen um die Justiz. Sie ist nicht Dein Helfer, sondern Dein Feind und der sitzt am längeren Hebel.

Unter folgendem Link ist mein Fall übrigens nachzulesen:

https://www.gutefrage.net/frage/erfahrung-mit-gesetzliche-betreuung#answer-343605289




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Ein gesetzlicher Betreuer ist von einem Betreuungsrichter ausgewählt worden und genießt dessen Vertrauen.

In dieser Eigenschaft hat er Narrenfreiheit und hat die "Lizenz zum Abzocken" .

Dies sind die Erfahrungen des Fachanwaltes in Sachen Betreuungsmissbrauch Prof. Dr. Thieler, München.

Auf der Website dieses Rechtsanwaltes

www.betreuungsrecht.de

kannst Du die gesetzlichen Vorschriften zum Betreuungsrecht allesamt finden.

Allerdings kann ich aus eigener Erfahrung mitteilen, dass diese Gesetze - je nach Richter -nur beschriebenes totes Papier sind und nicht umgesetzt werden.

Der Richter sitzt nun mal am längeren Hebel und lässt dies den Betreuten spüren.

Der formal richtige Weg in Deinem Fall wäre eine Beschwerde vor dem Amtsgericht. Doch ist hierbei zu berücksichtigen, dass Verwandte nicht beschwerdeberechtigt sind und der Betreuungsrichter deswegen auch nicht tätig werden muss.

Ich kann Dir aus eigener Erfahrung berichten, dass es manche Betreuungsrichter nicht so genau nehmen und alle Beschwerden ignorieren bzw. sabotieren können. .

Der einzige Weg den gesetzlichen Betreuer in seine Schranken zu verweisen wäre ein Antrag des Betreuten an das Betreuungsgericht, in dem dieser das Fehlverhalten des Betreuers aufzählt und auf einen Wechsel des Betreuers besteht - oder besser sogar noch - den Nachweis erbringt, dass er nicht mehr betreuungsbedürftig ist.

Solange jedoch der Betreuer das Sagen hat, wird der Betreute diesem ausgeliefert sein.

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