Den Grund für die Nichtanzeige kann ich Dir genau erklären. Versetze Dich doch einmal in die Lage der Filialleiterin.
Diese hat die Erfahrung machen müssen, dass sie nach jeder Anzeige eines Diebstahles in ihrer Filiale vom Gericht eine Aufforderung bekommt, als Zeugin dieses Diebstahles vor Gericht auszusagen.
Diese Zeugenaussage bringt es allerdings mit sich, dass sie in der Filiale jedesmal für mehrere Stunden fehlt und die Aufgaben, für die sie eigentlich eingestellt worden ist, trotzdem noch zu erledigen hat
Sie muss diese nicht erledigten Aufgaben - z B Regale auffüllen - dann auf die Abendzeit nach Ladenschluss verschieben..
Da sie aber nicht immer für ihre Zeugenaussage mit zusätzlicher unbezahlter Mehrarbeit bestraft werden möchte, verzichtet sie in Zukunft auf Strafanzeigen wegen Ladendiebstahl.