Den Grund für die Nichtanzeige kann ich Dir genau erklären. Versetze Dich doch einmal in die Lage der Filialleiterin.

Diese hat die Erfahrung machen müssen, dass sie nach jeder Anzeige eines Diebstahles in ihrer Filiale vom Gericht eine Aufforderung bekommt, als Zeugin dieses Diebstahles vor Gericht auszusagen.

Diese Zeugenaussage bringt es allerdings mit sich, dass sie in der Filiale jedesmal für mehrere Stunden fehlt und die Aufgaben, für die sie eigentlich eingestellt worden ist, trotzdem noch zu erledigen hat

Sie muss diese nicht erledigten Aufgaben - z B Regale auffüllen - dann auf die Abendzeit nach Ladenschluss verschieben..

Da sie aber nicht immer für ihre Zeugenaussage mit zusätzlicher unbezahlter Mehrarbeit bestraft werden möchte, verzichtet sie in Zukunft auf Strafanzeigen wegen Ladendiebstahl.

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Ich denke mal, Du weißt nicht, wieviel Arbeit eine Klage macht, die den formalen Anforderungen des Gerichtes genügt und deren Annahme durch das Gericht nicht von vorne herein abgelehnt wird.

Eine Klage muss nämlich eine genaue In Geld bezifferte Forderung beinhalten und begründet sein.

Es ist nicht das Problem des Gerichtes die Schadenshöhe zu ermitteln, sondern Dein Problem nachzuweisen, dass dieser kein Bagatelle ist.

Alleine hieran wird es schon happern. Wie willst Du glaubwürdig rüberbringen, dass Dir ein Schaden in der von Dir zu nennenden Höhe entstanden ist?

Hast Du Unterlagen über medizinische Beeinträchtigungen?

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Ein gesetzlicher Betreuer ist von einem Betreuungsrichter ausgewählt worden und genießt dessen Vertrauen.

In dieser Eigenschaft hat er Narrenfreiheit und hat die "Lizenz zum Abzocken" .

Dies sind die Erfahrungen des Fachanwaltes in Sachen Betreuungsmissbrauch Prof. Dr. Thieler, München.

Auf der Website dieses Rechtsanwaltes

www.betreuungsrecht.de

kannst Du die gesetzlichen Vorschriften zum Betreuungsrecht allesamt finden.

Allerdings kann ich aus eigener Erfahrung mitteilen, dass diese Gesetze - je nach Richter -nur beschriebenes totes Papier sind und nicht umgesetzt werden.

Der Richter sitzt nun mal am längeren Hebel und lässt dies den Betreuten spüren.

Der formal richtige Weg in Deinem Fall wäre eine Beschwerde vor dem Amtsgericht. Doch ist hierbei zu berücksichtigen, dass Verwandte nicht beschwerdeberechtigt sind und der Betreuungsrichter deswegen auch nicht tätig werden muss.

Ich kann Dir aus eigener Erfahrung berichten, dass es manche Betreuungsrichter nicht so genau nehmen und alle Beschwerden ignorieren bzw. sabotieren können. .

Der einzige Weg den gesetzlichen Betreuer in seine Schranken zu verweisen wäre ein Antrag des Betreuten an das Betreuungsgericht, in dem dieser das Fehlverhalten des Betreuers aufzählt und auf einen Wechsel des Betreuers besteht - oder besser sogar noch - den Nachweis erbringt, dass er nicht mehr betreuungsbedürftig ist.

Solange jedoch der Betreuer das Sagen hat, wird der Betreute diesem ausgeliefert sein.

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