Klingt ja sehr unseriös. Ich denke da du die teile schon verarbeitet hast und nicht gleich zurückgeschickt, hast du keine rechtliche Grundlage für eine Gutschrift oder sonstige Forderung. Wenn du eine Bestellung annimmst und auch einbaust, hast du nach Nutzung kein Rückgaberecht mehr.

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Ich dachte immer, dass eine Verjährungsfrist immer 10 Jahre sind?

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