Der Lohn ist definitiv pure Ausbeutung. Ganz ehrlich, als Arbeitgeber wäre mir das zu blöd!
Klingt ja sehr unseriös. Ich denke da du die teile schon verarbeitet hast und nicht gleich zurückgeschickt, hast du keine rechtliche Grundlage für eine Gutschrift oder sonstige Forderung. Wenn du eine Bestellung annimmst und auch einbaust, hast du nach Nutzung kein Rückgaberecht mehr.
Man kann sogar bis zu zwei 450€-Jobs pro Person haben. Einer davon muss dann zu deiner Hauptbeschäftigung gezählt werden! Bei Hartz IV kannst du theoretisch alle möglichen Jobs machen, es wird aber angerechnet!
Ich dachte immer, dass eine Verjährungsfrist immer 10 Jahre sind?
Es wird im Vorhinein überwiesen und zwar solange bis dein Einkommen nachweislich so hoch ist, dass du nicht mehr bedürftig bist. Deshalb kann es zu Rückzahlungen kommen, wenn du wieder einen Job hast (inkl. erstes Einkommen), sie dir am Monatsanfang aber noch Hartz IV überweisen haben!
nein, das ist mir noch nicht passiert. Banken buchen im Allgemeinen nicht Vorraus!