welche Abgabe meinst du genau?

Wenn die Banken höhere Abgaben haben, dann wird die Zeche letztendlich jemand zahlen müssen. Und auch die Endkunden werden höhere Kosten haben. Nur sollte man die Abgaben in Relation zu den Gesamtvolumina sehen, mit denen Banken agieren. Damit wird eine Teuerung eher gering sein.

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von welchen sprichst du genau? Für welche Konten?

Die für ein Depot bekommt man nur, wenn man sie bis zum 15. Dez. eines Jahres beantragt, sonst erhält man keine Bescheinigung.

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mir ist bekannt, dass max. 10% des investierten Betrages nicht zum Sondervermögen gehören, weil das die Obergrenze für derivative Beimischungen ist.

Damit: mind. 90% bei ETFs / Indexfonds sind Sondervermögen.


Ist es kein ETF, sondern ein Aktienfonds, der einen Aktienindex abbildet, dann dürfte die Quote noch höher sein, denn hier greifen weitere Auflagen.

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die Verwendung ist klar geregelt. Wenn es ein Autokredit ist und nur ein solcher, dann ist die Verwendung für andere Finanzierungen nicht möglich.

Wäre dem so, würde ich sofort einen Hypothekenkredit aufnehmen und mir so einiges dafür kaufen, denn die Konditionen sind derzeit super.

Die Bank wird da aber nicht mitspielen.

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meines Wissens nein. Die Wahl erfolgt durch die Aktionäre bei der Hauptversammlung. Es gibt Vorgaben, wer Aufsichtsrat werden kann, aber eine Regelung für den Aktienbesitz gibt es nicht.

Es kann geregelt sein, dass ein Grossaktionär einen Sitz im AR bekommt.

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wenn du in Deutschland (und nur hier) Steuern zahlst, dann ist ein derartiger Gewinn steuerfrei.


Ich weise jedoch auf ein anderes Problem hin, das ich aus meinem Bekanntenkreis kenne: solltest du unerwarteterweise hohe Gewinne dort erzielen, dann solltest du nachweisen können, woher das Geld für den Einsatz kommt. Das kann das FA interessieren.

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die Pflicht greift nur bei winterlichen Verhältnissen - also bei Schnee oder Eis. Wer dann mit den falschen Reifen unterwegs ist, riskiert seinen Versicherungsschutz und muss mir 40 Euro Geldbusse (bei Behinderung 80 Euro) rechnen.

Die Reifen benötigen ein Mindestprofil und die Kennzeichnung M+S.

Zeitraum: von Okt. bis Mrz. - oder O bis O empfohlen (Okt bis Ostern).

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an dieser Frage bin ich auch gescheitert. Scannen ja, aber: Orginale aufheben. Mir waren all die Aussagen zu vage.

Es gibt Konzerne, die so eine SW haben, aber die kostet einige Mio.

Viel Glück bei der weiteren Suche. Wenn du das Problem gelöst hast, gib Bescheid! :)

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nicht mal die Schule? Aha! Seltsames System.

Ich vermute, es ist die Mittlere Reife/ Realschulabschluss - zumindest in meinem Bundesland.

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nein. Eine Erklärung. Dort werden Erträge aus

  • selbständiger und
  • nichtselbständiger Tätigkeit
  • sonstige Einnahmen

angegeben. Wird alles zusammengerechnet.

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ich sehe eine Einschränkung: hat das Kind das 21. Lebensjahr vollendet und sucht keine Ausbildungsstätte, dann bekommt man kein Kindergeld.

Über das 21. Lebensjahr hinaus ist eine Ausbildung entscheidend.

Ansonsten ist die Grenze 8.004€ pro Jahr bei den Einkünften.

Genaues findest Du hier unter Punkt 3: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf

Die Thematik ist ein wenig komplex.

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