Für eine Haushaltshilfe müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, 1 Kind unter 14 Jahren. Bei einer alleinstehenden Person wird es schwierig. Ich habe einen Gips gehabt und bei mir hat die Krankenkasse trotz Bescheinigung des Arztes mit obrigem Komentar abgewunken. Nur wenn ein Kind unter 14. J. im Haushalt lebt, bekommt man eine Haushaltshilfe bewilligt von der Krankenkasse. Ansonsten muss man selbst zahlen. Leider, so ärgerlich dies auch klingen mag.

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Die Kosten werden normalerweise von den Versicherungen getragen, entweder von deiner oder der Vermieterin. Wegen des Einsatzes ist es meist so, dass man bei Eigenverschulden einen kleinen Betrag so um die 300,- Euro für diesen Einsatz zahlen muss.Daran kommt man leider nicht vorbei. Möglich ist, dass es in deinem Fall nicht zu Kosten seitens der Feuerwehr gekommen ist, sondern nur die Anfahrt berechnet wird.Erkundige dich am Besten mal bei der Feuerwehr vor Ort und erkläre die Situation. Sie können sicherlich weiter helfen.

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Es ist in soweit für dich relevant, da du dann von deinen Zinserträgen bis zu einem Betrag von 801,- Euro (alleinstehend) nicht die Hälfte an den deutschen Staat abgeben musst. Es ist dabei egal ob du im Ausland wohnst. Wichtig ist, dass du ein deutsches Konto hast für das du Zinserträge bekommst.Zinsen sind immer Einkommenssteuerabhängig.Ich würde mich um nicht einen Großen Teil deiner Zinserträge zu verlieren, dass du dich befreien lässt.Also Formular unterschreiben, einen Betrag einsetzen und ab zur Bank damit.

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Sofern sich deine Schwester ausweisen kann, ist das kein Problem. Sie sollte dafür einen Perso vorzeigen.

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Der Anspruch verfällt nach 36 Monaten. Es wäre aber vielleicht nicht schlecht einen kleinen Beitrag während der Selbsständigkeit dort einzuzahlen. Frag mal beim Arbeitsamt nach, müsste gehen.

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Hallo, erstmal ist es wichtig, zu wissen ob du in naheliegender Zeit eventuell in den Bezug von Sozialleistungen fallen könntest??Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld oder ähnliches.Wenn dies nicht der Fall sein sollte würde ich es auf einem Tagesgeldkonto legen.Für diese Art von Konten gibt es in der Regel mehr Zinsen, als bei einem normalen Sparbuch.Die Zinserträge bis 801 € sind steuerfrei. Sobald du über diesen Satz kommst, nimmt der Staat sich den Rest des Geldes. Du solltest einen Freistellungsauftrag einrichten, sobald du dich für eine Bank entschieden hast. Sofern du in Aktienfonds oder dergleichen mehr investieren solltest überlege dir dies gut. Ich wünsche dir alles gute Muriel

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Hallo, es ist ganz wichtig, die Belege zu sammeln, über alles was angefallen ist.Normalerweise ist es kein Einkommen wenn man Zuschüsse zum Fahrgeld und Verpflegungsmehraufwand bekommt.Auch bitte für den Verpflegungsmehrwaufwand die Quittungen sammeln.Egal ob Apfel oder Colaflasche.Denn bei über 10 Stündiger Abwesenheit von deiner Wohnung steht es dir zu (ihm) zu.

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Ja, der Disopkredit kann jederzeit von der Bank gekündigt werden, sobald ein Zweifel daran besteht, ob er zurückgezahlt werden kann. Die Bank kann die Höhe des Dispos selbst festlegen.Hierbei kommt es mitunter auf die Einkommensverhältnisse, die Kontoführung zahlungseingänge und ausgänge an.Manchmal kommt es aber auch auf die Launen des Sachbearbeiters an. Sofern festgestellt wurde das ein Schufaeintrag vorliegt, wird in der Regel kein Dispo eingeräumt, es sei denn man ist als zuverlässig zahlend vermerkt.

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