Sofern sich deine Schwester ausweisen kann, ist das kein Problem. Sie sollte dafür einen Perso vorzeigen.

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Der Anspruch verfällt nach 36 Monaten. Es wäre aber vielleicht nicht schlecht einen kleinen Beitrag während der Selbsständigkeit dort einzuzahlen. Frag mal beim Arbeitsamt nach, müsste gehen.

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Ja, der Disopkredit kann jederzeit von der Bank gekündigt werden, sobald ein Zweifel daran besteht, ob er zurückgezahlt werden kann. Die Bank kann die Höhe des Dispos selbst festlegen.Hierbei kommt es mitunter auf die Einkommensverhältnisse, die Kontoführung zahlungseingänge und ausgänge an.Manchmal kommt es aber auch auf die Launen des Sachbearbeiters an. Sofern festgestellt wurde das ein Schufaeintrag vorliegt, wird in der Regel kein Dispo eingeräumt, es sei denn man ist als zuverlässig zahlend vermerkt.

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