Du hast bei einem Rürup Vertrag tatsächlich nur die Möglichkeit , eine Beitragsfreistellung zu beantragen. Eine Kündigung ist nicht möglich.

Laut gesetz heißt es:

"...die genannten Ansprüche dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein und es darf darüber hinaus kein Anspruch auf Auszahlungen bestehen."

Quelle: www.rürup-renten-vergleich.de/gesetzliche-grundlage

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Nein, die Einbürgerungskosten in Höhe von 255 Euro sind Kosten der sogenannten allgemeinen Lebensführung und können deshalb nicht in der Steuererklärung eingetragen werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH), das oberste Gericht für Steuersachen in Deutschland, bereits 1984 entschieden.

Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.

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Ich kann auch nur dazu raten, dass nach de Eheschließung jeder sein eigenes Konto behält, für den Gehaltseingang, privaten Gebrauch etc. Die Idee von einem dritten, gemeinschaftlichen Hauswirtschaftskonto finde ich auch sehr gut.

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