Tach :)

wenn Dir jemand droht, solltest Du abschätzen können, was von der Drohung zu halten ist. In diesem Fall solltest Du wissen, ob Du in deiner Artikelbezeichnung 4 Tickets oder 1 Ticket angeboten hast. Das Ganze später in Artikelbeschreibung (sprich: dem Kleingedruckten) zu relativieren ist ein bisschen suboptimal - ich kann schon verstehen, dass da ein Käufer sauer wird und sich irregeführt fühlt, zumal die Artikelbeschreibung in der App nicht gleich zu lesen ist.

Ein wichtige Rolle spielt auch der Verkaufspreis im Vergleich zum Normalpreis des Veranstalters.

Ob Dein Käufer das mit der Anzeige durchzieht und dann auch Recht bekommt, kann ich schlecht beurteilen. Dafür gibt es Rechtsexperten.

VG

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Tach:)

ebay sollte von der Forderung wissen. Wenn sie existiert, gibt es auch den Account dazu noch.

VG

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Nabend :)

Gewährleistung komplett ausschliessen kann man nicht, bei gebrauchter Ware kann man sie auf 1 Jahr verkürzen. Wenn also ein privater Kunde auf die Idee kommt, so ein Ding zu kaufen, ist das Risiko zu groß.

Also wird die beste Idee die von UndertakerOWL sein - B2B Plattform nehmen. Leider kenn ich mich da nicht aus und wüsste nicht welche.

VG

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Hi :)

Solange der Käufer nicht bezahlt hat, kannst Du das machen. Du gehst in Deine Bestellübersicht, hakst alle Artikel an, die der Kunde gekauft hat und wählst dann "Zahlungsinformationen senden". Dann werden die Produkte zu einer Bestellung zusammengefasst , Du trägst noch die Versandart und die Kosten dafür ein und fertig. Wenn Du die Bestellungen noch nicht siehst, lass ihn in seinem Warenkorb "Gesamtbetrag anfordern" klicken. Dann bekommst Du eine Mail - das Prozedere ist dann wie oben beschrieben.

VG

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Anzeige wegen Betrug trotz Rückzahlung?

Hallo, ich habe vor ungefähr einem Monat einen Pullover für 25€ auf Vinted/Kleiderkreisel gekauft. Habe nicht über das System sondern Paypal Freunde&Familie gezahlt (habe damit eigentlich kein Problem solange die Bewertung stimmt und ich mich sicher fühle. Gab auch über 30 positive Bewertungen von anderen Nutzern bei ihr also hatte ich keine Sorge)

Die Verkäuferin hat den Artikel trotz mehrfacher Aufforderung nicht verschickt. Nach zwei Wochen in denen ich konstant ignoriert wurde oder mir jeden Tag unglaubwürdige Ausreden erzählt wurden hat es mir dann gereicht und ich habe eine schlechte Bewertung hinterlassen in der in die ganze Situation erklärt habe (um möglicherweise andere Leute mit ähnlichen Erfahrungen zu finden)

Schon nach einem Tag haben sich dann fünf weitere Personen bei mir gemeldet die gerade das gleiche Problem haben (und unter anderem auch den selben Artikel wie ich gekauft haben) & auch seit mehreren Wochen auf den Versand warten.

Wir haben der Verkäuferin dann nach einer weiteren Woche warten mit einer Anzeige gedroht (Adresse, vollständiger Name usw durch vorherige Käuferin herausgefunden)

Erst nachdem wir mit der Anzeige gedroht haben gab es eine Rückzahlung

Jetzt zur eigentlichen Frage: Wäre es in dieser Situation noch möglich eine Anzeige aufzugeben? Da wir alle nun unser Geld zurück bekommen haben aber es ja dennoch Betrug war und wir uns einig sind, dass sowas nicht einfach unter den Tisch gekehrt werden sollte. Ich bin mir nicht sicher ob es „fair“ wäre die Person jetzt wirklich anzuzeigen und würde mich über Antworten freuen

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Hi :),

können kannste - aber was willst Du da reinschreiben? Zu spät zurückgezahlt? Ich gebe auch zu bedenken, dass Du an einen unbekannten Verkäufer eine Family & Friends Zahlung geleistet und damit auf den Käuferschutz verzichtet hast. Das ist ein bissl fahrlässig und provoziert bestimmt einen Kommentar der ermittelnden Behörden.

VG

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Hi :),

Es gibt hier 2 Ebenen:

  1. Der eBay-Käuferschutz sieht eindeutig vor, dass der Verkäufer dafür verantwortlich ist, wenn durch die Sendungsverfolgung nicht zu belegen ist, dass der Artikel an die korrekte Adresse geliefert wurde. Wenn also in der Sendungsverfolgung keine Zustellung steht, hast Du verloren.
  2. Die Zustellung durch die Post. Wenn die Sendung verschwunden ist, kommt es auf die Art des Einschreibens an.

Im Falle von Verlust oder Beschädigung Ihrer Sendung haftet die Deutsche Post bis zur Höhe des unmittelbaren Schadens, jedoch max. bis zu einer Höhe von 25,00 € bei EINSCHREIBEN STANDARD (inkl. Zusatzoption Eigenhändig und Rückschein) beziehungsweise 20,00 € bei EINSCHREIBEN EINWURF. Es dürfen keine wertvollen Gegenstände und kein Bargeld verschickt werden. Ausnahmen sind Briefmarken, einzelne Fahrkarten und einzelne Eintrittskarten. 

Wertvolle Inhalte der Valorenklasse II (z.B. Schmuck, Edelsteine, Münzen, Tickets oder wichtige Dokumente) bis zu einem Wert von 500 € pro Brief oder Bargeld und andere Zahlungsmittel bis zu einem Wert von 100 € pro Brief dürfen als EINSCHREIBEN Wert (ehml. Wertbrief) verschickt werden. Im Falle von Verlust, Teilverlust oder Beschädigung einer EINSCHREIBEN Wert (ehml. Wertbrief) Sendung haftet die Deutsche Post bei Wertgegenständen für den nachgewiesenen Wert maximal bis 500 €, bei Bargeld maximal bis 100 €.

Ersatzleistungen sind nur gegen Vorlage des Einlieferungsbelegs möglich oder wenn die Sendung in unserem Sendungsverfolgungssystem nachweisbar ist. Im Verlustfall einer EINSCHREIBEN Wert (ehml. Wertbrief) Sendung ist die Vorlage des Einlieferungsbeleges zwingend erforderlich.

VG

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Tach :)

Mit dem gewerblich Einkaufen das ist kein Problem, allerdings gehen die Zahlungen nicht über die eBay-Zahlungsabwicklung. Bezahlst mit Sofort-ÜW oder so über dein Betriebskonto, kriegst ne ordentliche Rechnung auf Deine Firma und gut.

Privatkauf ist möglich, aber umständlich im Falle eines Widerrufs, weil Du nachweisen musst, dass der Kauf privat war - EBAY verlangt im Zweifel eine unterschriebene Erklärung dafür.In Deiner Buchaltung deklarierst Du den Kauf als Privatausgabe - wenn Dir das Finanzamt das glaubt ist Alles gut.

Privatverkauf geht über das gewerbliche Konto nicht - Widerruf, Steuernummer, Firmenangaben usw. müssen in allen Angeboten stehen. Wenn Du Rücknahmen ausschliesst oder irgendwas von Privatverkauf reinschreibst, dauert es nicht lange bis der erste Konkurrent oder Anwalt Dich anschreibt.

Mach nen Privataccount für privates Zeugs - das tut nicht weh und ist billiger.

VG und Gute Nacht

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Moin :) ,

am Besten Du nimmst das Muster aus dem Rechtsportal - das steht zur freien Verfügung.

https://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung_2014.html

Wenn Du eine eBay-Shop abonniert hast, sicher Dich gegen Abmahnungen ab und buche kostenlos den Abmahnschutz. Infos findest Du hier

https://verkaeuferportal.ebay.de/verkaeuferstandards/abmahnschutz/

Viel Erfolg und schöne Grüße

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Auch Briefe und Päckchen können mit Sendungsverfolgung verschickt werden. Guck mal hier

https://shop.deutschepost.de/briefversand/spezielle-versandformen/priobrief?cid=AdW_Shop&s_kwcid=AL!6093!3!357702551449!p!!g!!deutsche%20post%20prio

Ohne Sendungsverfolgung hast Du keinen Verkäuferschutz auf EBAY. Warum er klagen will, weiß ich nicht. Er kann einen Käuferschutzfall aufmachen - ohne Sendungsverfolgung gewinnt er den immer und kriegt sein Geld wieder.

Lieber den einen Euro für PRIO ausgeben.

VG

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https://verkaeuferportal.ebay.de/verkaufen-bei-ebay/umsatzsteuer

Hinweise zur Hinterlegung der erforderlichen Daten 
  • Auch Kleinunternehmer müssen eine USt-IdNr. beantragen und bei eBay hinterlegen 
  • Bitte prüfen Sie den Bescheid des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) über die Erteilung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Stellen Sie sicher, dass die dort aufgeführten Daten mit den Daten übereinstimmen, die Sie in Ihrem eBay-Konto hinterlegt haben. Dies betrifft Ihren Namen, bzw. den Namen Ihrer Firma, deren Rechtsform und die vollständige Anschrift
  • eBay ist verpflichtet, Ihre USt-IdNr. und die zugehörigen Daten mit Hilfe des elektronischen Bestätigungsverfahrens beim BZSt abzugleichen.
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