Wegen des Urteils des BVerfG zu den Zinsen wurden zuletzt die ausgesetzten Zinsberechnungen und Zahlungen nachgeholt.
Es kann also auch sein, dass die Zinserstattung mit der aktuellen Steuererklärung nichts zu tun hat. Der Verwendungszweck ist auch eher Hinweis darauf, dass die Erstattung manuell angewiesen wurde.