Das ergibt sich aus §189 SGB V. In dem Moment, in dem du einen Rentenantrag stellst, bist du erstmal Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse mit dem Status "Renter" (es gibt allerdings auch Ausnahmen).

Wenn du den Status Rentner nicht bekommst, erhälst du von der KK eine neue Versichertenkarte.

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