Wenn das per Email kommt, dann löschen und als Pishing mail melden.
Vorher vielleicht ausdrucken, als beweis, wenn so etwas öfter kommt und dann als Beschwerde an die Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale weiter leiten.
Bloß nichts (LINK) anklicken in einer Email; könnte ein Virus sein.
Sonst gar nichts machen. Abwarten.
Wenn die seriös sind und du tatsächlich Schulden hättest, schreiben die die postalisch an.
Wenn du garantier keine Schulden hast, kannst du das sicherlich beweisen.
Lassen die nicht locker und schreiben dich immer wieder an, dass immer wieder als Beschwerde weiter leiten und ggf eine Strafanzeige machen, wegen versuchten Betrug.
Ich würde die Emails und postalischen Briefe jedenfalls aufbewahren, als Beweismittel, für den Fall der Fälle.
Natürlich darf sie dir 8000 € überweisen.
Bis 9999 € ist täglich erlaubt.
Erst ab 10.000 € müsst ihr einen Nachweis erbringen (wegen Geldwäschegesetz) bei der Bank, woher sie/ihr das Geld habt.
Am besten in dem Verwendungszweck, bei der Überweisung, mit reinschreiben, dass das Geld für eine Rechnung der AOK ist.
GGf noch Schenkung , Darlehn, oder ähnliches rein schreiben.
Falls man im ALG II Bezug ist und soviel Geld auf sein Konto überweisen bekommt z.B. von einer Freundin oder einem Verwandten...dann eine schriftliche Erklärung fertig machen, warum das Geld überwiesen wurde, wozu es verwendet werden soll und woher das Geld ist (z.B. meine eigenen Ersparnisse, von meinem Lhn, leihe ich meinen Freund Herrn XXX XXX, für diese Rechnung der AOK XXXX, bis zum XXX).
Sonst gibt das Ärger, mit dem Jobcenter und die Vermuten heimliche Einnahmen oder sonstige anrechenbare Vermögen, die heimlich veräußert wurden.
Verzichte auf die Anzeige. Das bringt nix. Und nein, das bringt dir deine 5 € nicht zurück.
Und mit 12 Jahren ist man noch nicht schuldfähig, laut Gesetz.
5 € zu klauen, ist zwar kriminell , aber keine große Straftat wie z.B. Einbruch, gefährliche Körperverletzung usw. !
Wird also von der Staatsanwaltschaft nicht verfolgt und eingestellt.
Kündige ihr lieber die Freundschaft und erteile ihr Hausverbot bei dir zu Hause.
Allerdings....würde ich erst einmal ein Gespräch suchen und klären warum sie es gemacht hat.
Vielleicht erzählst du es deinen Eltern und ihr setzt euch zusammen mit den Eltern deiner Freundin und klärt die Sache friedlich.
oder Du ziehst einen Vertrauenslehrer dazu oder einen andere vertraute Person ( Oma, Onkel, ältere Geschwister, ein Jugendbetreuer in der Kirchengemeinde...zu wem du halt besonderes vertrauen hast).
Vielleicht bekommst du dann auch dein Geld zurück.
Wenn nicht, Pech gehabt.
Wahrscheinlich wirst du die Strafe bei Rossman bezahlen müssen , in Höhe von ca 50 € (vielleicht hat sich das aktuell eröht).
Du bekommst Post von der Polizei und musst da hin und zumindestens deine Personalien angeben.
Aussagen musst du bei der Polizei gar nichts (Aussage verweigern) kannst es aber machen.
Deine Eltern werden darüber informiert und deine Eltern am besten zur Polizei nehmen , oder wenigstens ein Elternteil).
Die Polizei leitet es weiter an die Staatsanwaltschaft und die entscheiden wie es weitergeht. ;öglich, dass die Strafe eingestellt wird, weil es "nur" 6 € waren.
Rossmann wird dir aber Hausverbot erteilen, für die nächsten Monate, jahre oder dauerhaft (zumindestens in dieser Filiale).
Erhebt die Staatsanwaltschaft Klage, geht es vor dem Strafgericht.
Mit 14 ist man noch in der Jugendstrafsache.
Wenn es die erste Straftat war, dann wahrscheinlich Sozialstunden.Die höhe der Sozialstunden ist abhängig von der Forderung der Staatsanwaltschaft und dem Urteil des Richters.
Und die hören sich auch erst einmal die Beurteilung der Jugendgerichtshilfe (Mitarbeiter im Jugendamt, der die Jugendgerichtshilfe ist) an.
Ist die Beurteilung der Jugendgerichtshilfe soweit positiv, sind die Sozialstunden auch niedriger als wenn die Beurteilung negativ ausfällt.
Gut heitßt z.B. unauffällig, noch nie straffällig gewesen, guter Schüler, gutes Familienverhältnis, Mitglied im Sportverein usw usw..
Negativ ist z.B. schon öfter straftaten begangen, Mitglied einer Jugendgang, zerrüttetes Elternhaus, sehr schlechter Schüler, Schuleschwänzen, gewalttätig, usw..
Vor dem Gerichtstermin gibt es auch immer ein Gespräch bei der Jugendgerichtshilfe.
Da wird man befragt, warum es zur Straftat gekommen ist und ob die einem Leid tut und ob man es wieder machen würde usw..
Die Sozialstunden können von ca.15 bis 50 Stunden sein (oder vielleicht sogar höher).
Die Sozalstunden kann man z.B. ableisten in einer Schule und dem Hausmeister zur Hand gehen oder im Altenheim arbeiten, in einer kirchlichen Einrichtung (Jugendhaus), Krankenhaus, Kindergarten.
Entweder in den Ferien oder Nachmittags oder am Wochenende.
Man muss dabei zusehen, dass man sich schnell selbst um die Sozialstunden kümmert und auch zeitnah und regelmäßig abarbeitet.
Hier kann auch die Jugendgerichtshilfe helfen eine Stelle zu finden.
Wenn man schon öfter straffällig war und vielleicht schnell zu Wutausbrüchen neigt, kann es auch sein, dass man die Strafe absitzen muss, im Jugendarrest.
Das kann bis zu 4 Wochen dauern, der Arrest und wird nicht zur Bewährung ausgesetz.
Arrest kann schon sehr heftig sein, denn die anderen jugendlichen Straftäter sind meistens mehrfachtäter und können richtige Haudegen sein (wenn du verstehst, was ich meine).
Geldstafen (vom Taschengeld abbezahlen) können auch in Sozialstunden umgewandelt werden.
Am besten Reue zeigen, sowas nie wieder tun, sich beim Opfer entschuldigen, mit der Jugendgerichtshilfe zusammen arbeiten und seine Strafe (Sozialstunden usw.) annehmen.
Wenn es die erste Straftat war, dann wahrscheinlich Sozialstunden.
Die höhe der Sozialstunden ist abhängig von der Forderung der Staatsanwaltschaft und dem Urteil des Richters.
Und die hören sich auch erst einmal die Beurteilung der Jugendgerichtshilfe (Mitarbeiter im Jugendamt, der die Jugendgerichtshilfe ist) an.
Ist die Beurteilung der Jugendgerichtshilfe soweit positiv, sind die Sozialstunden auch niedriger als wenn die Beurteilung negativ ausfällt.
Gut heitßt z.B. unauffällig, noch nie straffällig gewesen, guter Schüler, gutes Familienverhältnis, Mitglied im Sportverein usw usw..
Negativ ist z.B. schon öfter straftaten begangen, Mitglied einer Jugendgang, zerrüttetes Elternhaus, sehr schlechter Schüler, Schuleschwänzen, gewalttätig, usw..
Vor dem Gerichtstermin gibt es auch immer ein Gespräch bei der Jugendgerichtshilfe.
Da wird man befragt, warum es zur Straftat gekommen ist und ob die einem Leid tut und ob man es wieder machen würde usw..
Die Sozialstunden können von ca.15 bis 50 Stunden sein (oder vielleicht sogar höher).
Die Sozalstunden kann man z.B. ableisten in einer Schule und dem Hausmeister zur Hand gehen oder im Altenheim arbeiten, in einer kirchlichen Einrichtung (Jugendhaus), Krankenhaus, Kindergarten.
Entweder in den Ferien oder Nachmittags oder am Wochenende.
Man muss dabei zusehen, dass man sich schnell selbst um die Sozialstunden kümmert und auch zeitnah und regelmäßig abarbeitet.
Hier kann auch die Jugendgerichtshilfe helfen eine Stelle zu finden.
Wenn man schon öfter straffällig war und vielleicht schnell zu Wutausbrüchen neigt, kann es auch sein, dass man die Strafe absitzen muss, im Jugendarrest.
Das kann bis zu 4 Wochen dauern, der Arrest und wird nicht zur Bewährung ausgesetz.
Arrest kann schon sehr heftig sein, denn die anderen jugendlichen Straftäter sind meistens mehrfachtäter und können richtige Haudegen sein (wenn du verstehst, was ich meine).
Geldstafen (vom Taschengeld abbezahlen) können auch in Sozialstunden umgewandelt werden.
Am besten Reue zeigen, sowas nie wieder tun, sich beim Opfer entschuldigen, mit der Jugendgerichtshilfe zusammen arbeiten und seine Strafe (Sozialstunden usw.) annehmen.
Viel Glück !
Verheiratete bekommen vom Finanzamt nach einer Hochzeit automatisch die Steuerklasse IV – und zwar beide Partner, unabhängig davon, ob beide arbeiten. Das gilt, wenn sie in Deutschland wohnen und nicht dauernd getrennt leben. Die Abzüge entsprechen denjenigen in der Steuerklasse I.
Da man automatisch in die Steuerklasse 4 ( IV ) rein kommt, muss man am besten sofort nach der Hochzeit, beim zuständigen Finanzamt, die Änderung der Steuerklassen beantragen, wenn man z.B. in der Steuerklasse 5 und 3 rein will und das dann auch begründen.
Steuerklasse 5 für die Partner, die weniger verdienen und Steuerklasse 3, die mehr verdienen.
Bei Stewuerklasse 4 geht man davon aus, dass beide Partner gleich viel verdienen.
Die Tilgungsfrist für Einträge im Zentralregister beträgt 5, 10, 15 oder 20 Jahre, je nach Höhe der Strafe (§ 46 BZRG).
Kleine Delikte stehen im einfachen Führungszeugnis oft gar nicht drin.
Im erweiterten Führungszeugnis stehen alle Straftaten drin. Das ist z.B. wenn man Berufe hat/wählt, wie Lehrer, Erzieher, Leiter von Jugendgruppen, usw.. und man z.B. wegen S*xualdelikte, Raub, Mord usw. verurteilt wurde.
Dann gibt es bnoch das behördliche Führungszeugnis und das europäische Führungszeugnis.
Wenn das bei deiner Freundin 2011, 2012 und 2013 war und es alles auf Bewährung war...ist es jetzt 2022 wahrscheinlich gelöscht oder stand vielleicht auch im einfachen Führungszeugnis erst gar nicht drin.
Das Führungszeugnis kann man oline beantragen.
Für private Zwecke angeben (auch beiu Arbeitsaufnahme) und man bezahlt aktuell dafür 13 Euro.
Bei Google eingeben : Führungszeugnis online beantragen Stadt xxxx
Dann bekommst man es nach Hause geschickt (kann 4 Wochen dauern), wenn man die 13 € per Vorkasse überwiesen hat.
https://www.juraforum.de/news/was-steht-im-fuehrungszeugnis-und-wie-lange_247593#:~:text=Die%20Tilgungsfrist%20f%C3%BCr%20Eintr%C3%A4ge%20im,von%20mehr%20als%20einem%20Jahr