Wahl der Steuerklasse V?

4 Antworten

Insgesamt am nähestens zum Ergebnis der Einkommensteuererklärung kommt man mit der Wahl der Steuerklassenkombination IV / IV + Faktor und u.U. Eintragung eines Steuerfreibetrages bei z.B. langem Arbeitsweg und somit deutlich höheren Werbungskosten.

Ansonsten ist es seit einigen Jahren problemlos möglich mehrmals im Jahr die Änderung der Steuerklassen zu beantragen.

macht es euch doch nicht so schwer
warum nehmt ihr nicht Steuerklasse 4/4 da bekommt ihr unter Umständen bei der Einkommensteuererklärung etwas zurück, wenn ihr 3/5 wählt dann hat derjenige mit Klasse 3 zwar mehr im Monat aber bei der Einkommensteuererklärung steht eine Nachzahlung an, und somit kommt es auf das gleiche raus.

Ah danke, sagen wir mal wir, bekämen monatl. Einkommen von ca. 3500€ und 11000€. Dann müssten wir bei Wahl von V/III für die Nachzahlung nach ESt-Erklärung viel zurücklegen?

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Verheiratete bekommen vom Finanzamt nach einer Hochzeit automatisch die Steuerklasse IV – und zwar beide Partner, unabhängig davon, ob beide arbeiten. Das gilt, wenn sie in Deutschland wohnen und nicht dauernd getrennt leben. Die Abzüge entsprechen denjenigen in der Steuerklasse I.

Da man automatisch in die Steuerklasse 4 ( IV ) rein kommt, muss man am besten sofort nach der Hochzeit, beim zuständigen Finanzamt, die Änderung der Steuerklassen beantragen, wenn man z.B. in der Steuerklasse 5 und 3 rein will und das dann auch begründen.
Steuerklasse 5 für die Partner, die weniger verdienen und Steuerklasse 3, die mehr verdienen.
Bei Stewuerklasse 4 geht man davon aus, dass beide Partner gleich viel verdienen.

Mal von der Frage abgesehen: wie definierst du "günstig"? Ich finde es maximal ungünstig, nach der EkSt-Erklärung eine Fette Nachzahlung plus Vorauszahlungen zu haben. Ist aber nur meine Meinung. Geschenkt gibt es so oder so nix

Meine Frage adressiert die Möglichkeit, sich ggf. eine Ummeldung (beim FA und bei Arbeitgeber) sparen zu können. Das Ergebnis nach ESt-Erkl. ist nicht Gegenstand meines Interesses.

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@HansGlueck888
 Das Ergebnis nach ESt-Erkl. ist nicht Gegenstand meines Interesses.

In diesem Falle wäre die Intention

günstigste Kombi

fehl am Platz, solange Sie nicht definieren, was genau "günstig" sein soll.

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@onnEVier245

Er meint wohl, da er derzeit noch nicht erwerbstätig ist, hat er keine Steuerklasse. Die Kombi III -V geht ja aber nur gleichzeitig.

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@onnEVier245

Ich las vorhin in dem Paragraphen, dass in die V ein Ehegatte gehört, dessen Partner in der III ist.

Die III geht natürlich auch, wenn der Partner nicht erwerbstätig ist.

Und/aber letztendlich besteht das Recht, eine ungünstigere Steuerklasse zu beantragen, steht unten. Also wird es wohl gehen?

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@Andri123

Wie gesagt - ich bin nicht sicher.

Mit Arbeitnehmersachen befasse ich mich zum Glück nicht viel.

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