Ergänzende Frage: ich bin nicht verheiratet, kann also auch nicht über einen Ehepartner mitversichert werden. Müssen mich die privaten Krankenkassen freiwillig versichern, wenn ich dort hin wollte oder können die diese die Mitgliedschaft auch verweigern unter meinen Umständen?
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Kleine Anmerkung noch: Also das Ganze geschieht in deren Auftrag an mich und auf deren Rechnung, falls das zur Beantwortung der Frage wichtig ist. Steuerlich dürfte das daher kein problem sein. Aber anderweitig rechtlich?
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Es macht mehr Sinn, in so einem Fall in Aktien zu investieren als gar nicht zu investieren. Generell heißt es aber, dass Aktien die Inflation ausgleichen. Wahrscheinlich würde sie eher gleich oder mehr steigen. Hängt natürlich auch sehr vom allgemeinen Aktienklima und vom Unternehmen ab. Voraussagen sind kaum möglich.