Ja kannst du. Dies ist der Fall wenn der Spende eine Zweckbindung zugrunde lag. Entweder, weil du es so gewünscht hast, oder weil der Spendenaufruf so war. Wird die Spende zweckentfremdet, kannst du sie zurückfordern. Ein paar mehr Infos gibts hier: http://vereinsknowhow.de/kurzinfos/zweckbindung-spende.htm

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