Nicht strafbar, für die Erbengemeinschaft zu handeln? Also ein Überweisungsauftrag an die Bank ohne Vollmacht ist nicht strafbar? Wo ist da ein Handeln, für die Erbengemeinschaft und wenn es im Sinne der Mehrheit der Erbengemeinschaft wäre, wäre es ein Übergehen der Minderheit der Miterben. Ich kann nicht folgen. Wie kann sowas rechtlich in Ordnung sein. Man grenzt einfach einen Miterben aus, in diesem Fall mich, und dann ist das in Ordnung?

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Nein, es handelt sich dabei nicht um die Prämie für die Gebäudeversicherung. Mir ging es um die prinzipielle Vorgehensweise trotz fehlender Vollmacht. Dem ehemals Bevollmächtigten war selbstverständlich der Entzug der Vollmacht per Einschreiben mitgeteilt. Sie wurde wegen verschwundener Gelder auf den Konten der Erbengemeinschaft entzogen. Noch sechs Monate später hat der Miterbe u.a. der Gebäudeversicherung behauptet, er wäre im Besitz einer Generalvollmacht. Die Versicherung hat erst entsprechend reagiert, nachdem ihr das Einschreiben über den Entzug vorgelegt wurde. Die Bank hat behauptet, sie hätte innerhalb von fünf Tagen nicht die Zeit gehabt, auf den Entzug zu reagieren. Das macht einen schon nachdenklich, wenn man darüber nachdenkt, dass plötzlich die Konten leer sein könnten.

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Das Gebäude ist ausreichend hoch versichert. Bei der Frau, die diese Versicherung abgeschlossen hat, handelt es sich offenbar um Gefallsucht und um sich beim Versicherungsmakler beliebt zu machen. Es ist unverständlich, warum so etwas an den Miterben vorbei geschieht.

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