Der Schutz bei solchen Angeboten gilt nur wenn auch die ganze Reise mit dieser Karte bezahlt wurde. Das ist ein Satz im Kleingedruckten der leider sehr oft überlesen wird mit der Folge dass die Kosten nicht beglichen werden.

...zur Antwort

Das übliche Modell ist es das Gehalt in den Jahren vorher zu reduzieren und es sich dann während des Sabattjahres auszahlen zu lassen. Sinn macht es bspw. Über zwei Jahre auf 25% des Gehaltes zu verzichten. So kann man 50% Gehalt während des Auszeit beziehen. Bei vielen Unternehmen kann man Überstunden und Sonderauszahlungen auch auf ein Langzeitkonto buchen lassen und so für die Auszeit ansparen. Bei unbezahltem Urlaub sollte man vorsichtig sein, denn für gesetzlich Versicherte verfällt hier schon nach einem Monat der Anspruch auf Versicherung über das Unternehmen und die Versicherung muss eigenständig erfolgen, was teuer wird.

...zur Antwort

Die Versicherer übernehmen in diesem Fall den Schaden auch wenn Sommerreifen aufgezogen waren und es sich somit eigentlich um eine fahrlässige Handlung handelt. Bei einem Unfall muss man 80 Euro Bußgeld zahlen. Wird man nur so erwischt sind es 40 Euro. Also von Oktober bis Ostern immer Winterreifen aufziehen lassen um dies zu vermeiden.

...zur Antwort