Maßgebend ist, was später als Einkommen im Einkommensteuerbescheid steht.
freiwillig Versichert ist nur ein anderer Status und bedeutet, dass du wenn du wolltest grds. die Möglichkeit hast in die private Versicherung zu wechsel. Das musst du aber nicht und damit ändert sich für dich nichts. Du hast keine Vorteile durch eine mögliche Pflichtversicherung, Freu dich einfach, dass du jetzt mehr verdienst. Ändern kannst du es als Arbeitnehmer nur durch eine (negative) Veränderung deines Einkommens.
Die Deutsche Rentenversicherung meldet an die Krankenkasse, genauso melden Zahlstellen Versorgungsbezüge und Kapitalleistungen. Das Finanzamt meldet nicht an die Krankenkasse.
Nein das geht nicht. Ruf dort an und frag wieso du keine erhalten hast.
Zur Krankenversicherung: Ein Minijob bringt deinem Partner nichts, da dieser nicht zu Versicherungspflicht führt.
Sie müsste eine Versicherungspflichtige Beschäftigung, also min 450,01 Euro ausüben. Dann schaut die Krankenkasse, was nun die Haupttätigkeit ist. Bei der Prüfung was die Haupttätigkeit ist spielt in beiden Tätigkeiten der zeitliche Aufwand und die wirtschaftliche Bedeutung (sprich Einkommen). Das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit ist hier eindeutig höher und ich schätze auch der zeitliche Aufwand. Wenn sie zeitlich mehr im Angestelltenverhältnis als im Gewerbe arbeitet, kann man es sich nochmal anschauen, aber so bleibt sie freiwilliges Mitglied und zahlt aus allen Einnahmen Beiträge.
Ja kann er insofern er kein Einkommen von mehr als 415 Euro hat bzw. 450 wenn es ein Minijob ist.
Wenn er während der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld (I oder II) bezieht zahlt das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit die Beiträge. Hier ist er Mitglied und du kannst in die Familienversicherung.
Zwischen Bachelor und Master ist mehr als 1 Monat? (Also zwischen den Semestern) Dann wirkt die Befreiung nicht mehr und solang du noch nicht 30 bist oder 14 Semester studiert hast tritt mit beginn des Masters Versicherungspflicht ein. Sprich du musst in die gesetzliche wenn du dich nicht wieder befreien lässt.
Ansonsten kannst du dir eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen .
Nein Einkommen und Zeitlicher Aufwand deiner freiberuflichen Tätigkeit müssten überwiegen damit deine Beschäftigung nicht deine Haupttätigkeit ist. Die Krankenkasse weiß ja aber nicht wie viel die arbeitest und was du verdienst, deshalb müssen sie das anhand dieses Fragebogens prüfen. ABer bei den Angaben ist es eindeutig.
Ob Probezeit oder nicht ist egal. In den ersten 4 Wochen der Beschäftigung muss der Arbeitgeber den Lohn nicht fortzahlen. Hier zahlt die Krankenkasse.
Ja ist es. Alles okay.