Dein Einkommen liegt nach deinen Angaben unter dem Grundfreibetrag, daher fällt überhaupt keine Einkommensteuer für 2018 an.

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Haus und Zugewinn?

Hallo,

ich habe vor 10 Jahren geheiratet.

Vor der Eheschließung war ich alleinige Eigentümerin eines Hauses. Dieses Haus habe ich nach der Heirat verkauft.

Von dem Gewinn habe ich ein Haus gekauft. Die ehemalige Eigentümerin (meine Tante, 96 Jahre) hat ein lebenslanges Wohnrecht (keine Mietzahlungen) bekommen.

Verliebt und naiv habe ich meinen Mann mit ins Grundbuch eintragen lassen. Ich kann belegen, dass ich das Haus alleine bezahlt habe (ohne Finanzierung).

Wir haben zusammen ein weiteres Haus gebaut, dass in 9 Jahren abbezahlt ist.

Nun steht die Trennung an.

In meiner Welt würde ich gerne einfach die Grundbuchrechte beider Häuser teilen. Ich möchte das von mir und meinem Vermögen (was ich ja vor der Ehe erwirtschaftet habe) bezahlte Haus, auch wenn ich dort nicht sofort einziehen kann.

Im Umkehrweg möchte ich ihm gerne das gemeinsam gebaute Haus überlassen. Finanziell kommt die Tilgung einer Miete gleich, so dass er in 9 Jahren ein abbezahltes Haus hätte.

Das gemeinsam gebaute Haus ist sicherlich deutlich wertvoller, wie das von mir gekaufte Haus… zudem kann er es einfach weiter bewohnen.

Heute hat er mir mitgeteilt, dass er davon ausgeht, dass ihm die Hälfte aller Häuser zusteht und er Geld von mir erwarten würde. Das ich mein Vermögen in ein Haus gesteckt habe, ihn per Grundbuch zum Miteigentümer gemacht habe, sei eben mein Pech, da ich so für einen ehelichen Zugewinn gesorgt habe. Das hat mich ein wenig geschockt.

Hat jemand eine erste Erklärung für mich, wie die rechtliche Lage ist und ich mich verhalten soll?

Grüße, P.

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Guten Morgen!

Ich gehe davon aus, das bei euch eine Zugewinngemeinschaft vorliegt.

Es wird daher im Rahmen der Scheidung festgestellt, welches Anfangsvermögen und welches Endvermögen ihr zu Beginn/Ende der Ehe hattet. Der Mehrbetrag ist der Zugewinn.

Beispiel:

Du hattest vor 10 Jahren ein Haus, geschätzter Wert 250.000 Euro. Das ist dein Anfangsvermögen, das nicht in den Zugewinn fällt. Angenommen dein Endvermögen bei Scheidung beträgt 400.000 Euro, beträgt dein Zugewinn 150.000.

Dein Mann ist ohne Vermögen in die Ehe gestartet, Anfangsvermögen 0 Euro. Am Ende der Ehe hat er ein Vermögen von 100.000 Euro, Zugewinn somit 100.000 Euro.

Du musst in diesem Fall die Hälfte deines Zugewinnes an deinen Mann abtreten, sprich 75.000 Euro. Im Gegenzug bekommst du die Hälfte seines Zugewinnes, 50.000 Euro.

Das erstmal rein "wertmäßig".

Er bekommt somit nicht einfach von deinem Gesamtvermögen die Hälfte, das Anfangsvermögen bleibt aussen vor.

Problematisch könnte sein, daß er mit deiner gewünschten Aufteilung der Häuser nicht einverstanden sein muss. Da ihr beide in beiden Grundbüchern steht, müsst ihr euch wohl oder übel an einen Tisch setzen und besprechen wie die Aufteilung passieren soll.

Ich wünsche dir dabei viel Kraft.

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Es ist eine gemeinsame Feststellungserklärung zu erstellen und einzureichen. Dort wird der Gewinnanteil je Beteiligtem ermittelt. Und dieser Wert, bei euch vermutlich 50% pro Person, kommt dann in eure jeweilige Einkommensteuererklärung. Zusammenveranlagung ist ja nur nach Heirat oder eingetragener Partnerschaft möglich.

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Moin! Zunächst stellt sich die Frage, ob eine gewerbliche oder eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt. Denn nur die gewerbliche Tätigkeit ist bei der Stadt „Gewerbe“ anzumelden. Für die steuerliche Erfassung hingegen ist die Tätigkeit unabhängig davon an das zuständige Finanzamt zu melden und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch einzureichen. Anschließend ist jährlich eine Einkommensteuererklärung an das Finanzamt einzureichen. Zu einer Steuernachzahlung wird es bei geringen Einnahmen/Einkünften nicht kommen, soweit der Grundfreibetrag nicht überschritten wird. (Aktuell 9984 Euro)

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