Hilfe Steuer nach Hausverkauf (Erbe)

Hallo liebe Mitglieder! Ich habe eine recht komplexe Frage, die mir bisher niemand so recht beantworten konnte bzw ich viele widersprüchliche Ratschläge, auch von "Profis", erhalten habe. Darum hoffe ich, ich finde hier Hilfe :-) Nach dem Tod meiner Mutter 2005 habe ich das Elternhaus gemeinsam mit meinen beiden Geschwistern zu gleichen Teilen geerbt. Leider gab es keinen Konsens, wie wir als Erbgemeinschaft mit dem Haus verfahren, so dass meine Schwester 2009 die Teilungsversteigerung beantragt hat. Beim 2. Versteigerungstermin 2010 haben mein Bruder und ich unser Elternhaus gemeinsam ersteigert. Der Kauferlös wurde, abzüglich der Gerichtskosten, zu gleichen Teilen zwischen allen drei Geschwistern aufgeteilt. Ab diesem Zeitpunkt, 2010, haben mein Bruder und ich alles versucht, das ersteigerte Haus zu verkaufen. Summa summarum hat der Prozess knapp vier Jahre gedauert, denn es ist nicht einfach, auf dem platten Land ein älteres Haus zu verkaufen. Im Sommer 2014 haben wir endlich einen Käufer gefunden; Notartermin usw. Nun habe ich Post vom Finanzamt, dass ich als Rentnerin wie auch mein Bruder Spekulationssteuer zahlen müssen für den Hausverkauf - und zwar nicht zu knapp! Der Steuerberater meines Bruders sagt, dass dies rechtens ist weil das Haus uns beiden erst seit vier Jahren gehört und leer stand (nicht von einem von uns bewohnt). Mein früherer Kollege aus der Buchhaltung hingegen spricht auch hier vom Fußstapfenprinzip, da die Erben das Eigebtum der Eltern zurück ersteigert haben. Wer weiß Rat, wie die Sachlage tatsächlich ist? Ich bin dankbar für jeden Hinweis! :-)

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Also zuerst müsste man sehen, ob das Finanzamt wegen des gesamten Hauswertes Spekulationsgewinn annimmt oder nur wegen des quasi von der Schwester erworbenen Anteils. Wahrscheinlich hat es die ganze Ersteigerung als Neuanschaffung angesehen, auch bezüglich der eigenen Drittelanteile, also Neuerwerb des Hauses zu dem günstigen Versteigerungspreis. Das sieht dann nicht so gut aus, da weder Sie noch ihr Bruder in dem Haus gewohnt haben. Ich würde nach dem Steuerbescheid erst mal Einspruch einlegen und noch mal mit einem guten Steueranwalt sprechen, vorher mit ihm über Kosten dafür verhandeln!! Wenn es nicht klappt, bitte freuen, dass Sie das Haus überhaupt losgeworden sind und dann noch mit offenbar erklecklichem Gewinn bezüglich des von der Schwester ersteigerten Anteils. Allerdings ist bitter, wenn auch ein Gewinn bezüglich der vorher eigenen Anteile anfällt.

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Einfach noch mal Rücksprache mit dem neuen Finanzamt halten (reicht telefonisch). Wegen des Gewerbes an neuer Stelle wirst du wohl die Angaben machen müssen, weil dein Gewerbe ja nicht mehr an dem bisherigen Ort ist. Das neue Finanzamt muss wissen, was du an dem neuen Ort für ein Gewerbe betreibst, u. a. wegen der Umsatzsteuer- Vorauszahlungen pp. und ev. Gewerbesteuer. Und wichtig, das Gewerbe muss am bisherigen Ort (Stadt) und beim alten Finanzamt abgemeldet sein.

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Vom Postbankkonto kann man relativ günstig von Deutschland in die Schweiz in CHF mit OUR Gebühren(Selbst-Gebührenübernahme) online überweisen (Umrechnung in CHF erfolgt bei der hiesigen Postbank zum Tageskurs), kostet bei der Postbank 1,50 Euro Entgelt, manchmal noch Fremdentgelt der Schweizer Bank 2,00 Euro, aber keine zum Schweizer Postfinance Konto.

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