Also zuerst müsste man sehen, ob das Finanzamt wegen des gesamten Hauswertes Spekulationsgewinn annimmt oder nur wegen des quasi von der Schwester erworbenen Anteils. Wahrscheinlich hat es die ganze Ersteigerung als Neuanschaffung angesehen, auch bezüglich der eigenen Drittelanteile, also Neuerwerb des Hauses zu dem günstigen Versteigerungspreis. Das sieht dann nicht so gut aus, da weder Sie noch ihr Bruder in dem Haus gewohnt haben. Ich würde nach dem Steuerbescheid erst mal Einspruch einlegen und noch mal mit einem guten Steueranwalt sprechen, vorher mit ihm über Kosten dafür verhandeln!! Wenn es nicht klappt, bitte freuen, dass Sie das Haus überhaupt losgeworden sind und dann noch mit offenbar erklecklichem Gewinn bezüglich des von der Schwester ersteigerten Anteils. Allerdings ist bitter, wenn auch ein Gewinn bezüglich der vorher eigenen Anteile anfällt.
Einfach noch mal Rücksprache mit dem neuen Finanzamt halten (reicht telefonisch). Wegen des Gewerbes an neuer Stelle wirst du wohl die Angaben machen müssen, weil dein Gewerbe ja nicht mehr an dem bisherigen Ort ist. Das neue Finanzamt muss wissen, was du an dem neuen Ort für ein Gewerbe betreibst, u. a. wegen der Umsatzsteuer- Vorauszahlungen pp. und ev. Gewerbesteuer. Und wichtig, das Gewerbe muss am bisherigen Ort (Stadt) und beim alten Finanzamt abgemeldet sein.
Vom Postbankkonto kann man relativ günstig von Deutschland in die Schweiz in CHF mit OUR Gebühren(Selbst-Gebührenübernahme) online überweisen (Umrechnung in CHF erfolgt bei der hiesigen Postbank zum Tageskurs), kostet bei der Postbank 1,50 Euro Entgelt, manchmal noch Fremdentgelt der Schweizer Bank 2,00 Euro, aber keine zum Schweizer Postfinance Konto.