Da Du ja Kindergeld bekommst sind Aufwendungen für Kleidung oder Schulsaachen abgegolten. Daher wirds schwierig. Es gibt aber auch noch einen Ausbildungsfreibetrag. Damit kannst Du jährlich einen Freibetrag von bis zu 924€ für Kosten der Ausbildung von deinem Einkommen abziehen. Vorraussetzung ist allerdings, das dein Kind über 18 Jahre alt ist, sich in der Ausbildung befindet und nicht mehr zu Hause wohnt. (http://www.steuerlexikon-online.de/Ausbildungsfreibetrag.html)

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Da wirst Du leider in den sauren Apfel beißen müssen, denn das eindeutige Urteil des BGH lautet: Nein! Nachzulesen ist das in dem Urteil VIII ZR 261/06 vom 31. Oktober 2007. Hier wollte ein Mieter geltend machen, dass seine Heizkosten zu hoch seine, und dass doch der Vermieter bitte seine Heizung modernisieren soll, damit Kosten eingespart werden (begründet wurde dies auf §556 III Satz 1- Grundsatz der Wirtschaftlichkeit). Leider hat der Mieter nicht das Recht erteilt bekommen. Die doch etwas harte Begründung war, dass der Mieter ja ausziehen könne, wenn ihm die Nebenkosten zu hoch sind.

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