Schenkungen selbst sind nicht einkommensteuerpflichtig. Wenn Du aus übertragenen Depots dann Einkünfte hast, dann sind diese einkommensteuerpflichtig, da Einkünfte aus Kapitalvermögen.
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Ja, hier kannst Du es nachlesen:
http://www.bahn.com/i/view/CHE/de/services/passenger_rights/fahrgastrechte_fernverkehr.shtml
Die Bahn muss eine angemessene Übernachtung bezahlen - also kein 5-Sterne-Hotel wählen, ansonsten bleibst Du auf den Kosten sitzen!
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Das jüngere Testament in gültig!
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