Das geht leider nicht, hatte das damals bei der Heirat meiner Tochter (die ich finanzierte) auch schon versucht, leider hieß es vom Finanzamt: das seien Kosten privater Lebensführung - und daher nicht absetzbar, aber veruschen kannst es ja, vielleicht gab es ja eine Änderung.
Ich fände es ok, denn die Kultmarke Alfa Romeo (wer träumte nicht mal davon so ein cooles Auto zu kauefen), würde die Angebotspalette von VW sicher gut erweitern.
Es darf neben dem Elterngeldbezug schon gearbeitet werden, aber das Einkommen wird eben angerechnet, von einem Freibetrag weiß ich leider nichts. Also gut überlegen, ob es Sinn macht.
Bei mir ist das schon länger her, aber ich ich zuletzt zur Miete gewohnt habe, hat der Vermieter die Kaution auf einem normalen Sparbuch angelegt, an das nur er rankonnte.
Ich habe schon öfter von der Mercedes-Bank Werbebrief bekommen, in dem sie für Festgeld geworben haben, also ist es wohl möglich. Die haben damals sogar ganz gute Zinsen angeboten.
Wenn Dir die Krankenkasse weiter Schutz gewährt, wird es ja ok sein, aber ich denke Du schenkst dann einige Euro an Arbeitslosengeld her, aber da wir eh viele Ausgaben haben, wäre das ein netter Zug von Dir. Könnte auch sein, daß Du beim Arbeitsamt Fahrtkosten für die neue Stelle bekämst, aber dafür mußt Du wohl dort gemeldet sein.
Wie ich noch von meinen Kindern weiß, gibts Kindergeld über 18 Jahre nur, wenn die Kinder in der Ausbildung, im Studium, in der Lehre sind, oder wenn sie bei der Arbeitsagentur ausbildungssuchend oder arbeitssuchend gemeldet sind, schicke Deinen Sohn schnell dorthin, um die Meldung zu machen, Bestätigung geben lassen und die der Kindergeldkasse vorlegen.
Aus der Erfahrung von Freunden weiß ich, daß beide Ex-Ehegatten weiter haften, wenn beide den Kreditvertrag untschrieben haben.
Soweit ich weiß, kommt das ganze Vermögen mit in die Erbmasse, auch die Gelder, die man schon vor der Ehe angespart hat. Die Tochter Deine Mannes wird von Dir nichts erben, es sei denn, Du hättest sie adopiert.
Du solltest die Schwerpunkte Deiner Arbeit angeben - die genaue Beschäftigungszeit und die Abteilungen in denen Du gearbeitet hast. Würde mir vorher auch einige Muster-Arbeitszeugnisse ansehen (siehe auch Tipp von meistermerlin), damit Du Vergleiche hast.
Ich habe gelesen, daß die Geschäfte in der Schwarzarbeit gut laufen - und diese Handwerker kaufen doch sicher viel in Baumärkten wie Praktiker ein, könnte mir daher vorstellen, daß die Aktien gut gelaufen sind.
Die Arge wird vielleicht zahlen, doch aufkommen tut letztendlich der Staat. Ich würde Dir raten dich noch ans Jugendamt zu wenden, die werden versuchen dem Kindesvater "Beine zu machen", damit er sich auch wirklich bemüht in Arbeit zu kommen und Dir dann den Unterhalt fürs Kind zahlen kann, der Dir bzw. dem Kind zusteht!