lies hierzu http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/unverheiratete-paare-muessen-bei-haftpflichtversicherungen-aufpassen
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abgesehen davon, daß mich das jetzt nicht so aus der Fassung bringen würde wie Dich-ich denke, diese Frage ist hier falsch platziert, denn eine Finanzfrage ist das ja wohl kaum,oder komm ich grad nicht drauf, wo sie steckt?
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da wird nur der Weg zum Anwalt weiterhelfen, vielleicht hast Du Rechtsschutz für solche Angelegenheiten? Die Bank kann hier tatsächlich nicht weiterhelfen. Viel Glück!
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jegliche Vorsorge für später lohnt-die gesetzl. Rentenkasse wird nicht alles ausgleichen können, auf jeden Fall beantworte ich diese Frage mit JA!!!
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ja das stimmt. lies hierzu auch passendes Urteil aus München:
10 U 4938/12