Ja. Der Arbeitgeber muss informiert werden, wenn das laut Arbeitsvertrag gefordert ist, ansonsten nicht.

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Prophylaxe behandlungen werden nicht von den krankenkassen übernommen ,es sei denn du hast eine private zahnversicherung wo du es vielleicht einreichen kannst . normal sollte die kasse es übernehmen weil du dir damit deine zähne erhälst und dich um die gesundheit deiner zähne kümmerst.

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Zertifikate von der Sparkasse sind keine zertifikate, sondern spareinlagen. steht auch auf der website. ein zerti wird an der börse gehandelt und ist eine inhaberschuldverschreibung. du hast dich verarschen lassen.

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