Freiwillig Krankenversicherte zahlen nach ihrem Einkommen, aber es gibt einen bestimmten Mindestbetrag von ca. 130 Euro den man zahlen muß. Wenn sie mit dem Nebenjob über dem diesem Betrag entsprechenden Einkommen liegt, dann würde der KV-Beitrag steigen. Steuerlich läuft es so, daß der Arbeitgeber meist aus Kulanz die 2 % pauschale Lohnsteuer übernimmt. Seit 1.1.13 sind die Minijobs auch rentenversicherungspflichtig, davon ist Befreiung möglich.

...zur Antwort

Du solltest Dir den Rentenbescheid genau ansehen unter Hinzuverdienst steht, wie das zu handhaben ist. Sowei ich weiß, sind bei der Erwerbsminderungsrente 450 Euro Hinzuverdienst frei und müssen nicht gemeldet werden.

...zur Antwort

Der Vermieter meldet den Minijob bei der Minijobzentrale an, als Arbeitgeber muß er Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung zahlen, die Lohnsteuer ist Sache des Minijobbers, aber viele Arbeitgeber zahlen aus Kulanz die 2 % pauschale Lohnsteuer.

...zur Antwort