Glaube, auch gelesen zu haben, dass 5 Urlaubstage, die mir aufgrund meiner Schwerbehinderung zusätzlich auf dann insgesamt 35 Tage gewährt werden, genauso kpl. zu geben sind und nicht anteilig, wie der Mindesturlaub von 20 Tagen??!!
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Hallo wfwbinder, vielen Dank für Ihre Antwort.
Dem Arbeitgeber ist bekannt, dass er Student ist. Er wird ja auch als Werksstudent eingestellt. Er möchte schon bis Studienende dort bleiben, wenn möglich. Kann man aber vorher auch noch nicht sagen, man weiss nie, wie es dort abgeht! :-))) Vom Hörensagen ist das Arbeitsklima aber gut!
Mir ist bekannt, dass er als Werksstudent keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt.
Aber zum Kern meiner Frage: Ich entnehme ihrer Umschreibung, dass mein Sohn als "bekennender Werksstudent" im Midijob in die studentische Krankenversicherung MUSS und nicht in die "normale" Krankenversicherung der Krankenkassen DARF.
Ist das richtig so??