Wie Eifelia schon schreibt, sind das auf keinen Fall Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, und gehören nicht auf die Anlage N.

Einnahmen aus einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit gehören in die Anlage S.

Es gibt natürlich keinen Höchstbetrag, wie viel man verdienen darf, aber es gibt Grenzen, ab denen man zum Beispiel eine Anlage EÜR oder gar eine E-Bilanz abgeben muss.

Zur Frage Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit muss man sich zunächst mal anschauen, welche Art der Tätigkeit man da ausführt. Es gibt eine relativ klar umrissene Definition dessen, was als freiberufliche Tätigkeit gilt.Siehe dazu z.B.: https://www.kontolino.de/freiberufler-wissen-teil-1-wer-ist-freiberuflich-taetig/

Wenn Du künftig öfter vor hast, diese Art der Tätigkeit auszuüben, solltest Du diese Frage klären und schauen, ob Du ggf. ein Gewerbe anmelden musst.

Inwieweit das nun für eine einmalige Sache nachträglich notwendig ist, lässt sich sicher am schnellsten klären, indem Du bei Deinem Finanzamt anrufst und schlichtweg fragst, wie das aussieht. Die Kollegen dort sind meist sehr viel netter und hilfsbereiter, als man sich das so vorstellt...

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