Auf jeden Fall arbeitsuchend melden ! So wie Primus sagt ! Wart nicht zu lang wenn du es doch verplant hast versuche zu erklären sie sind für nachvollziehbare Umstände evt. gewillt , bei versäumter Frist , auch im Widespruch .. das Kindergeld weiter zu zahlen. So war es bei uns : Durch einen Unfall und den dadurch verspäteten Studienanfang war es ein Chaos. Bleib dran , weise nach , verständigt euch. Es wäre schade Liebe Grüße
Das mit der Einkommensgrenze stimmt die wurde abgeschafft , bis Ende 2011 zählten noch die 8004,- €. ab dem Jahr 2012 nicht mehr. Dafür ist mir ein anderes WICHTIGES DETAIL , ich sage mal , untergekommen.WICHTIG soll wohl jetzt sein WIEVIEL STUNDEN die Arbeitszeit beträgt.Ich müsste mich schon sehr verhört haben aber bin recht sicher das die WÖCHENTLICHE Arbeitszeit NICHT MEHR ALS 19 Stunden überschreiten darf um kindergeldberechtigt zu bleiben. Ruf die Kgk. an, sie geben immer nette und korrekte Auskünfte dann bist du auf der sicheren Seite. Es wird ständig und überall soviel geändert deshalb wende dich direkt an die Kindergeldkasse. Servicetelenr. 01801- 546337 . Du kannst auch unter ... Familienkasse-Berlin-Nord@arbeitsagentur.de mal schauen. Alles Gute und liebe Grüße Pia
Hallo Annette Das Problem hatte ich auch .ALS ERSTES GEHE SOFORT IN DEN WIDERSPRUCH GEHEN ( EINSCHREIBEN ) DIE FRIST MUSS EINGEHALTEN WERDEN SONST HAST GAR KAUM BIS GAR KEINE CHANCE ! Dann würd ich dir raten dich hinzusetzten und den ganzen Werdegang und den Gedankengang dabei niederzuschreiben und warum du so handeln musstest. Auf jeden Fall kopiere sämtliche Punkte wie Praktikum und er nicht arbeitslos gemeldest wurde weil ihr wusstet den Anschluss im Septemeber wird er antreten all das hast du bestimmt schriftlich. Alles wenns geht schon mit in den Widerspruch. Nur erstmal das Datum des Widerspruchs ist wichtig das andere sende hinterher wenn du es nicht gemeinsam schaffst. Du bist auf Gutmensch dort angewiesen aber auch das sind nur Menschen die deine Notlage durchaus verstehen können / könnten und gegebenfalls auch positiv für dich ausgehen kann. Versuche dein Glück ich weiss nicht genau die gesetzlichen Bestimungen dazu aber du hast nichts zu verlieren wenn du Sie nocheinmal darauf aufmerksam machst und ihnen erklärst wie das so passiert ist. Ich drücke dir die Daumen das du mit deinem Anliegen einen interessierten und aufmerksamen Mitarbeiter bekommst. Liebe Grüße
Hallochen .... Ich weiss das die Hinzuverdienstgrenze bei Volljährige gestrichen wurde. Doch diejenigen , die noch weiter kindergeldberechtigt sind sollen aufpassen : SIE DÜRFEN NICHT MEHR ALS 20 STUNDEN PRO WOCHE ARBEITEN ! Auszubildene oder Studenten die Ferienzeit oder vorlesungsfreie Zeit zum jobben nutzen gefährden ihren Anspruch . Es könnte das Kindergeld und / oder Kinderfreibeträge wegfallen. Warnt der deutscheSteuerberaterverband. Soviel wie ich weiss besteht hier die Grenze bei ganz knapp über 8000,00 € Jahreseinkommen. Würd die Kindergelkasse einfach mal anrufen und nach dem aktuellen Stand fragen da bekommt man eigentlich immer nette Auskunft . Liebe Grüße und ein schönes , sonniges Wochenende