Seit gestern(?) nur noch 14 Tage - vorausgsetzt er bestreitet die Forderung deinerseits nicht. Bestreiten könnte er die Forderung, wenn die Ware abgenutzt oder beschädigt zu ihm geliefert wird...

Ist er über die 14 Tage drüber, muss er dir eine pauschale Entschädigung von 40 Euro zahlen.

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LOL nein. Im Gegenteil - wenn er euren Zuschuss nicht als Einkommen angibt, dann macht er sich sogar strafbar (Erschleichung von Sozialleistungen).

Aber keine Sorge, so wie ihr machen es viele Eltern.

Ihr könntet allerdings einen Verein gründen und denen das Geld spenden. Das wäre absetzbar. Ziel des Vereins müsste es dann sein, Bedürftigen unentgeltlich Waren zur Verfügung zu stellen.

Oder sie arbeiten zu lassen und dafür Aufwandsentschädigungen zu bieten. Aufwandsentschädigungen sind kein Einkommen.

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Nein, leider nicht. Da bleibt dir nur die Wahl irgendwo was gebraucht zu kaufen.

Du kannst dem Amt ein Angebot vorlegen (empfehle dir http://www.vergleichsnetz.de/), vielleicht gibt man dir bei Härtefall (Kinder, Familie) ein Darlehen. Aber dir wird dann monatlich 10 % der Regelleistung wieder abgezogen..

Ja, das System ist so beschissen. Von den paar Euro soll man sich noch was zur seite legen...

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