Wie lange darf sich ein Onlinehändler mit der Rückzahlung Zeit lassen?

6 Antworten

Aus Recht24.de:

"Der Händler muss nach der Neuregelung innerhalb von 14 Tagen ab Widerruf den Kaufpreis zurückerstatten (bislang 30 Tage). Allerdings hat der Händler ein ausdrückliches Zurückbehaltungsrecht "bis er die Waren wieder zurückerhalten hat bzw. der Verbraucher einen Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgeschickt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist". Für die Rückzahlung sollte der Online-Händler den gleichen Zahlungsweg wählen wie der Verbraucher bei der Zahlung des Kaufpreises.

Dem Verbraucher sind alle Kosten - somit auch die Versandkosten des Onlinehändlers für die Hinsendung – zu erstatten.

Der Verbraucher ist dafür verpflichtet, die "Waren ohne unnötige Verzögerung und in jedem Fall bis spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er dem Gewerbetreibenden … seinen Entschluss mitteilt, den Vertrag zu widerrufen, an den Gewerbetreibenden oder eine von diesem zur Entgegennahme ermächtigten Person zurückzusenden oder zu übergeben".

Seit gestern(?) nur noch 14 Tage - vorausgsetzt er bestreitet die Forderung deinerseits nicht. Bestreiten könnte er die Forderung, wenn die Ware abgenutzt oder beschädigt zu ihm geliefert wird...

Ist er über die 14 Tage drüber, muss er dir eine pauschale Entschädigung von 40 Euro zahlen.

Ich habe neulich bei einem absolut zuverlässigen Onlinehaendler einen Artikel zurück geschickt und das Geld 2 Tage nach Absendung auf mein Kredikartenkonto erstattet bekommen. Bei absolut unzuverlässigen Händlern koennte sich das bis St,Nimmerlein hinaus zögern. Setz schriftlich Frist. Wenn dann nix kommt, dann schreib Dein Geld besser ab. Für Fitzelbetraege lohnt keine Klage.

Die Rückzahlung ist sofort fällig aber Du mußt ihn noch in Verzug setzen, was man durch eine Mahnung macht. Am besten per Fax, um den Zugang nachweisen zu können.

Erst ab Verzug bekommst Du Deine Anwaltskosten ersetzt!!!

Hier gilt auch § 286 Abs. 3 nicht, da es keine Rechnung gibt.

Seit dem 13. Juni ds. J. muss ein Widerruf ausdrücklich namentlich schriftlich erfolgen, die bloße Rücksendung genügt de jure nicht (Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB)

Unter dieser Maßgabe gilt:

"Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren." § 357 Abs. 1 BGB

"Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat." (§ 357 Abs. 4 BGB)

G imager761